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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0338/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
SANIERUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB);*Grundstückserwerb Ankauf ins Treuhandvermögen*Sanierungsgebiet:Nördliche Altstadt*Grundstück:Steinweg 21*Eigentümer:Werner Feurich, Wettergasse 37, 35037 Marburg *
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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06.06.2001
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17.10.2001
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Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.09.2001
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2001
beschlossen, dem Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften, folgenden
Beschluss zu empfehlen:
Das Sanierungsgrundstück Steinweg 21 wird vom
derzeitigen Eigentümer, W. Feurich, ins Treuhandvermögen der Stadt zum
Kaufpreis von 70.000,- DM
erworben. Der Ankauf des 143 qm großen Grundstücks erfolgt allerdings erst
dann, wenn weder der Abbruch des maroden, denkmalgeschützten Gebäudes auf dem
Grundstück noch die Umwidmung und der Ausbau der Parzelle zum öffentlichen
Fuß-/Verbindungsweg zwischen Steinweg und Pilgrimstein von den zuständigen
Gremien/Instanzen in Frage gestellt wird.
Sachverhalt
Begründung
Der Magistrat hatte am 25. Mai 1998
beschlossen, die Sanierung des denkmalgeschützten und als erhaltungsfähig
eingestuften Frontgebäudes auf dem Grundstück Steinweg 21 (Fl. 31, FlSt.
129/37) (vgl. Anlage 1, Lageplan) mit Städebauförderungsmitteln zu fördern. Als
das Sanierungsbüro Ende 1999 nach weitgehendem Abschluss der
Entkernungsarbeiten feststellte, dass kaum noch 10% der Gebäudesubstanz als
verwendungsfähig einzustufen ist, wurde das Förderangebot zurückgenommen.
Zwischenzeitlich ist das
Frontgebäude wegen Baufälligkeit abgestützt. Es ist auch sicherungstechnisch
nicht mehr zu halten und muss unbedingt abgebrochen werden. Die Versuche des
Eigentümers, das Grundstück zur Neubebauung zu veräußern, blieben bislang ohne
Erfolg.
In Anbetracht der
Verwertungsschwierigkeiten des Grundstücks entwickelte die Stadtplanung das
Konzept, das Grundstück als öffentliche Erschließung umzuwidmen und als Fußweg
auszubauen (vgl. Anlage 2, Planskizze). Mit dieser Querverbindung (derartige
Durchlässe sind typisch für die Altstadt, dort wo es die Topographie zulässt;
vgl. die Vielzahl der Durchlässe in der Barfüßerstraße) soll der
Naherholungsbereich ‚Botanischer Garten' und der nach der Kliniksverlagerung
neu erschlossene Uni-Komplex am Pilgrimstein funktional und optisch stärker an
die Altstadt angebunden werden.
Das Sanierungsbüro beabsichtigt,
nach Erteilung der Genehmigung den Gebäudeabbruch durchzuführen, um die Attraktivität
eines öffentlichen Durchlasses/Durchblickes anschaulich präsentieren und das
Placet dazu von den zu beteiligenden Instanzen - als Voraussetzung zum Erwerb
des Grundstücks ins Treuhandvermögen - erwirken zu können.
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