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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0738/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Heinrich Löwer (Nr.2 10/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
15.10.2004
|
Beschlussvorschlag
Kann
der Magistrat berichten, wie sich die Angebote der Träger der Jugendberufshilfe
in Marburg qualitativ verändert haben, nachdem die bisherigen ortsansässigen
und vernetzten Träger nach Ausschreibungen nicht mehr den Auftrag zur
Durchführung sogenannter berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen erhalten haben?
Sachverhalt
Bis zum Sommer dieses Jahres gab es Förderlehrgänge,
Grundausbildungslehrgänge und Lehrgänge zur Verbesserung beruflicher Bildungs-
und Eingliederungschancen als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Diese
wurden mittlerweile abgelöst von einem vereinheitlichten Lehrgangskonzept
(Neues Fachkonzept vom 12.01.2004).
Bisher waren als Träger in diesem Bereich das
Berufsbildungszentrum Marburg (BBZ), das Bildungszentrum Handel und
Dienstleistungen (BzH) und der Verein Arbeit & Bildung (A+B) tätig.
1 ) Das BBZ hat sich an der Ausschreibung beteiligt und
einen Zuschlag für 77 Plätze erhalten. Insofern haben sich hier erst einmal
keine größeren Veränderungen ergeben.
2 ) Das BzH hat keinen Zuschlag erhalten, was den Verlust
von insgesamt 6 Arbeitsplätzen bedeutete. Es bemüht sich nun um eine teilweise
neue Orientierung hinsichtlich der Angebotsausrichtung dieser Prozess ist
aber noch nicht abgeschlossen.
3 ) A+B hat ebenfalls keinen Zuschlag erhalten. Hier konnte
die Situation ohne Entlassungen aufgefangen werden, da A+B gleichzeitig über
die Durchführung neuer AB-Maßnahmen und über verstärkte Anstrengungen im
Ausbildungsbereich zusätzliche Betätigungsfelder erschließen bzw. bereits
vorhandene ausweiten konnte. Dies sind jedoch nur befristete Übergangsregelungen
eine klare und mittelfristige Perspektive ist noch nicht in Sicht.
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