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Ratsinformation
Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/0760/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der PDS/ML-Fraktion betr. Richtlinien zum Marburger Stadtpass
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der PDS/ML-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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17.11.2004
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.11.2004
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.11.2004
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtversammlung stimmt den folgenden neuen Richtlinien für den Stadtpass zu.
Richtlinien zum Marburger Stadtpass
§ 1
Aufgabenstellung und Geltungsbereich
Der
Marburger Stadtpass gilt als Berechtigungsausweis zur ermäßigten bzw.
kostenlosen Inanspruchnahme des Öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich der
Stadt Marburg und den Stadtteilen, der Volkshochschule (VHS), der städtischen
Bäder, der Einrichtungen der Städtischen Jugendpflege und sonstiger
öffentlicher und privater Träger von Kultur-, Sport-, Bildungs- sowie
Freizeitangeboten. Er soll Marburger BürgernInnen mit geringem Einkommen die
Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen bzw. erleichtern.
§ 2
Personenkreis
(1) Berechtigt
sind Personen, die
- Wohngeld
beziehen bzw. wohngeldberechtigt sind,
- laufende
Sozialhilfeleistungen nach SGB XII beziehen wie z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt,
Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe in
besonderen Lebenslagen, Hilfe zur Pflege
- Arbeitslosengeld
II beziehen,
- Sozialgeld
beziehen,
- Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
- deren
Einkommen die gültigen Sätze für die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II
(Regelleistung, Unterkunft und Heizung, Mehrbedarf für Alleinerziehende) um 10
Prozent nicht übersteigt und deren Vermögen die bei Arbeitslosengeld II
geltenden Freibeträge nicht übersteigt.
(2) Der Marburger Stadtpass ist nicht übertragbar und bei Personen ab dem 16. Lebensjahr nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Er wird in der Regel für 6 Monate ausgestellt und in begründeten Ausnahmefällen für einen kürzeren Zeitraum.
(3) Studierende erhalten nur dann einen Stadtpass, wenn sie laufende Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen.
§ 3
Leistungen
Der Marburger Stadtpass
ermöglicht die vergünstigte Inanspruchnahme von Leistungen:
(1) im
städtischen Personennahverkehr
StadtpassinhaberInnen erhalten Wertmarken, die zum
Kauf der maßgeblichen Monatskarte innerhalb der Marburger Tarifgebiete
berechtigen. Die Wertmarken können bei den Marburger Stadtwerken für den
laufenden Monat, maximal für einen Monat im voraus eingelöst werden.
Die Ermäßigung beträgt 50 % auf alle Monatskarten.
(2) der städtischen Schwimmbäder:
Die Ermäßigung beträgt 50 % auf alle Eintrittspreise.
(3) der Volkshochschule Marburg
Zwei Kurse sind pro Semester kostenlos.
Darüber hinaus kann ein Deutschkurs (ggf. auch zwei
in einem Semester aufeinander aufbauende Intensivkurse) pro Semester
gebührenfrei belegt werden.
(4) der Evangelischen Familienbildungsstätte (fbs) Marburg
Pro Trimester wird ein Kurs mit 50 % der Kosten
bezuschusst.
(5) des Fachdienstes Jugendförderung
Bei Maßnahmen der Jugendpflege, der Jugendgruppenarbeit und der Jugendbildungsarbeit besteht Anspruch auf Ermäßigung des oder Befeiung vom TeilnehmerInnenbeitrag nach Maßgabe der dortigen Vorgaben.
(6) bei
Schullandheimaufenthalten bzw. Klassenfahrten
StadtpassinhaberInnen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten, welche den Eltern zur Zahlung verbleiben.
(7) der
sonstigen Marburger Träger von Kultur- Sport-, Bildungs-, Jugend- und Freizeitangeboten.
Information über Umfang und Geltungsbereich der Vergünstigungen sind bei
den jeweiligen Anbietern zu erhalten und werden von dort eigenverantwortlich
geregelt.
§ 4 Verfahren
Der
Marburger Stadtpass wird auf Antrag für jedes Mitglied einer
Bedarfsgemeinschaft ausgestellt.
§ 5
Ausstellungsbehörde
Ausstellungsbehörde
für den Marburger Stadtpass ist der Magistrat der Universitätsstadt Marburg,
Fachbereich Familie, Jugend & Soziales, Fachdienst 53 in der
Universitätsstraße 36 in Marburg.
§ 6
Inkrafttreten
Die
Neufassung der Richtlinien tritt mit Wirkung vom 01.01.2005 in Kraft. Sie
ersetzt die zuletzt gültigen Richtlinien in vollem Umfang.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf,
bei gemeinnützigen und privaten Trägern von kulturellen, sportlichen, Bildungs-
und Freizeitangeboten, dafür zu werben, dass sie ihre Leistungen an
InhaberInnen des Stadtpass verbilligt oder kostenlos abgeben.
Sachverhalt
Begründung:
Im
letzten Jahr wurden die Leistungen des Stadtpasses drastisch verringert und in
diesem Jahr der Arbeitslosenpass für Jugendliche abgeschafft. Dies ist nicht
geschehen, weil die Gründe für die Einführung der beiden Pässe entfallen wären.
Im Gegenteil. Durch das Anwachsen der Arbeitslosigkeit, die Zunahme von
Niedriglöhnen, Leistungssenkungen bei der Renten- und Krankenversicherung hat
die Armut auch in Marburg in den letzten Jahren zugenommen. Die Zahl der Armen
wird durch Hartz IV stark ansteigen. Daran wird auch die Erhöhung der
Sozialhilfesätze auf das Niveau des neuen Arbeitslosengeldes II nichts ändern,
da einmalige Leistungen in gleicher Höhe gestrichen wurden und somit zu
befürchten ist, dass Menschen verstärkt geraten, weil sie nicht in der Lage sind
für besondere Notfälle Geld anzusparen.
Um
Menschen mit geringem Einkommen vor allem Familien und Jugendlichen eine
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Kultur, Bildung, Sport, Freizeit, ÖPNV)
der Stadt zu ermöglichen ist es deshalb notwendig, dass die Stadt gegensteuert.
Die
Mittel hierfür sind vorhanden. Durch die Zusammenlegung von Sozialhilfe und
Arbeitslosenhilfe werden künftig alle arbeitsfähigen SozialhilfeempfängerInnen
vom Kreis betreut und 29 Beschäftigte der Stadt zur neuen Behörde des Kreises
wechseln. Allein die Einsparungen beim Personal betragen mehr als eine Million
Euro. Außerdem spart die Stadt 250.000 Euro durch Abbau von ABM. Ein Teil
dieser Gelder sollte zur Verbesserung des Stadtpasses ausgegeben werden.
Eva
Chr. Gottschaldt Pit Metz
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