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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0343/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2001
hier:Hst. 2304/9401 "Erneuerungsmaßnahmen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Verfasser*in:
- Herr Arnhold
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.10.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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26.10.2001
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1. Gemäß
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer
außerplanmäßigen Ausgaben bei folgender Haushaltsstelle zugestimmt:
2304/9401
„Erneuerungsmaßnahmen“ 120.000,00 DM
Die
Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Einsparungen bei den Haushaltsstellen
8800/9430 „Sanierung Krummbogen 2“ (35.000 DM) und 8800/9520 „Sanierung von
Wohngrundstücken“.(85.000 DM)
2. Gleichzeitig
werden die entsprechenden Mittel freigegeben.
Der Stadtverordnetenversammlung
ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die
in der Martin-Luther-Schule zur Teilung der Turnhalle vorhandenen Trennvorhänge
sind über 25 Jahre alt und müssen dringend erneuert werden. Nach Feststellungen
der Wartungsfirma ist die Erneuerung unaufschiebbar, da der mechanische
Gesamtzustand der Anlage sich seit der letzten Wartung erheblich verschlechtert
hat. Sollten die Horizontalprofile durch den Vorhang durchstechen, müßte der
jeweilige Vorhang sofort gesperrt werden.
In
diesem Zusammenhang verweist die Wartungsfirma auf die einschlägigen
Sicherheitsvorschriften und teilt mit, daß sie für beide Trennvorhänge ab
sofort keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung mehr übernehmen kann. Aus
Sicherheitsgründen ist deshalb angeordnet worden, daß die Trennvorhänge nur
noch vom Hausmeister betätigt werden dürfen. Gleichzeitig muss die ebenfalls
veraltete Technik grundlegend erneuert werden.
Nach
Bewilligung der außerplanmäßigen Ausgabe ist eine öffentliche Ausschreibung und
Vergabe vorgesehen. Der Einbau soll im November 2001 erfolgen.
Die
Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung
stellt sich als unvorhergesehen und unabweisbar dar. Die Deckung ist
gewährleistet.
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