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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0343/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

 

1.      Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgaben bei folgender Haushaltsstelle zugestimmt:

 

2304/9401 „Erneuerungsmaßnahmen“                   120.000,00 DM

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Einsparungen bei den Haushaltsstellen 8800/9430 „Sanierung Krummbogen 2“ (35.000 DM) und 8800/9520 „Sanierung von Wohngrundstücken“.(85.000 DM)

 

2.      Gleichzeitig werden die entsprechenden Mittel freigegeben.

 

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

 

Die in der Martin-Luther-Schule zur Teilung der Turnhalle vorhandenen Trennvorhänge sind über 25 Jahre alt und müssen dringend erneuert werden. Nach Feststellungen der Wartungsfirma ist die Erneuerung unaufschiebbar, da der mechanische Gesamtzustand der Anlage sich seit der letzten Wartung erheblich verschlechtert hat. Sollten die Horizontalprofile durch den Vorhang durchstechen, müßte der jeweilige Vorhang sofort gesperrt werden.

 

In diesem Zusammenhang verweist die Wartungsfirma auf die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und teilt mit, daß sie für beide Trennvorhänge ab sofort keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung mehr übernehmen kann. Aus Sicherheitsgründen ist deshalb angeordnet worden, daß die Trennvorhänge nur noch vom Hausmeister betätigt werden dürfen. Gleichzeitig muss die ebenfalls veraltete Technik grundlegend erneuert werden.

 

Nach Bewilligung der außerplanmäßigen Ausgabe ist eine öffentliche Ausschreibung und Vergabe vorgesehen. Der Einbau soll im November 2001 erfolgen.

 

Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung stellt sich als unvorhergesehen und unabweisbar dar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

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