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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0792/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Magistrat wird ermächtigt, gegenüber der Zusatzversorgungskasse Kassel die als Anlage beigefügte Bürgschaftserklärung zugunsten der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH, vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung, abzugeben.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Rahmen der Neustrukturierung der Stiftung St. Jakob hatte die Stadtverordnetenversammlung am 28.11.2003 einen Grundsatzbeschluss gefasst, der u.a. die Gründung der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH und der Marburger Service GmbH beinhaltete. Wesentlicher Bestandteil dieser Neustrukturierung ist die Überleitung des Betriebes sowie des Personals von der Stiftung St. Jakob auf die mittlerweile neu gegründeten Gesellschaften zum 01.01.2005.

 

Die bislang bei der Stiftung St. Jakob beschäftigten Arbeitnehmer/innen sind bei der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel zur Gewährung einer zusätzlichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung versichert. Es ist beabsichtigt, dass die Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH als künftige Arbeitgeberin der überzuleitenden Beschäftigten die Mitgliedschaft in der ZVK Kassel erwirbt, damit die Ansprüche der Beschäftigten auf Gewährung dieser Leistungen auch zukünftig erfüllt werden können.

 

Da bei insolvenzfähigen juristischen Personen des Privatrechts die Erfüllung der sich aus der ZVK-Mitgliedschaft ergebenden satzungsrechtlichen Verpflichtungen rechtlich gesehen nicht von vornherein gesichert ist, verlangt die ZVK von diesen nach § 11 Abs. 3 ihrer Satzung für den Erwerb der Mitgliedschaft eine Bürgschaft oder Garantieerklärung einer nicht insolvenzfähigen juristischen Person des öffentlichen Rechts für die bei einer Beendigung der Mitgliedschaft gegenüber der ZVK bestehenden Verpflichtungen.

 

Um die arbeitsvertraglich bestehenden Ansprüche der Beschäftigten der Stiftung St. Jakob auch nach ihrer Überleitung in die privatrechtliche Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH sicher zu stellen, ist somit deren Erwerb der Mitgliedschaft in der ZVK – und damit verbunden auch die Abgabe einer Bürgschaftserklärung der Stadt Marburg – erforderlich. Diese Verfahrensweise wurde im Übrigen auch bei der Umstrukturierung der Stadtwerke Marburg praktiziert.

 

 

 

 

Dietrich Möller                                                  Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                  Stadtrat

 

 

 

Anlage

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