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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0794/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das Zustandekommen eines Personalüberleitungsvertrages zwischen der Stiftung St. Jakob und der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH sowie dessen inhaltliche Festlegungen, denen der Personalrat zugestimmt hat.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet, dass es auf der Grundlage des Personalüberleitungsvertrages zu einem arbeitsrechtlich geregelten Übergang der Beschäftigten auf die Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH kommt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zur besonderen Verantwortung der Stadt Marburg für die bisher von der Stiftung St. Jakob geleistete Arbeit in der Altenhilfe und –pflege und sichert zu, über die bereits geleistete Unterstützung hinaus Maßnahmen zur nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilisierung der Stiftung St. Jakob und der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH im Rahmen bereit zu stellender Haushaltsmittel zu ergreifen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Am 28.11.2003 hatte die Stadtverordnetenversammlung einen Grundsatzbeschluss zur Umstrukturierung der Stiftung St. Jakob sowie zur Gründung der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH und der Marburger Service GmbH gefasst. Während die beiden Gesellschaften im Juli d.J. gegründet werden konnten, gestaltete sich die Übertragung des Betriebes sowie des Personals auf die neuen Gesellschaften schwieriger. Grund hierfür waren unterschiedliche Auffassungen über die Bedingungen des Übergangs, da zum einen zur wirtschaftlichen Sanierung eine spürbare Senkung der Personalkostenquote erforderlich ist, andererseits aber die Beschäftigten nicht zur alleinigen Erbringung des notwendigen Sanierungsaufwands bereit sind. In langwierigen Verhandlungen zwischen dem Vorstand der Stiftung St. Jakob und dessen Personalrat, die teilweise unter Beteiligung der Gewerkschaft ver.di sowie zweier Fachanwälte für Arbeitsrecht erfolgten, konnte nunmehr eine Einigung erzielt werden, die sich in beigefügtem Personalüberleitungsvertrag niederschlägt.

 

Seitens der Beschäftigten werden demnach folgende Sanierungsbeiträge erbracht:

 

  • Absenkung der jährlichen Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) von derzeit rd. 83 % auf 60 % eines Monatsgehalts;
  • Streichung des Urlaubsgeldes;
  • Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 39 Stunden wöchentlich;
  • Verzicht auf die Geltendmachung bestehender Rückstände aus Altersstufensteigerung, Bewährungs- und Tätigkeitsaufstieg.

 

Seitens der Stiftung bzw. der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH wird im Gegenzug denjenigen Beschäftigten, die sich durch Abschluss eines geänderten Arbeitsvertrages mit den o.g. Bestandteilen bereit erklären, zugesichert, dass für die Dauer von fünf Jahren keine betriebsbedingten Beendigungs- oder Änderungskündigungen ausgesprochen werden. Weiterhin soll der Wiedereintritt in den Hessischen Kommunalen Arbeitgeberverband zur Wiederherstellung der Tarifbindung geprüft werden.

 

Gegenüber der Stadt als alleinige Gesellschafterin der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH und der Marburger Service GmbH besteht die Erwartung, ihrerseits einen Beitrag zur Sanierung zu leisten, um die sozialpolitisch gewollte Erbringung sozialer, pflegerischer und therapeutischer Dienstleistungen für ältere und pflegebedürftige Menschen auch zukünftig in kommunaler Trägerschaft zu gewährleisten. Hierzu besteht die Absicht, durch Ablösung eines größeren Darlehens der Stiftung St. Jakob die Stiftung selbst als auch die Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH zu entlasten und damit deren wirtschaftliche Situation nachhaltig zu stabilisieren.

 

Der Betriebs- und Personalübergang soll zum 01.01.2005 erfolgen. Hierzu werden die Beschäftigten umfassend sowohl schriftlich als auch im Rahmen von Personalversammlungen informiert. Soweit sie dem Übergang nicht widersprechen, sollen auf der Grundlage der Regelungen des Personalüberleitungsvertrages neue Arbeitsverträge mit der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH geschlossen werden.

 

Mit der nunmehr zwischen den Verfahrensbeteiligten erarbeiteten Lösung tragen sowohl die Beschäftigten der Stiftung St. Jakob bzw. ab dem 01.01.2005 der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH als auch die Stadt Marburg ihren Anteil an einer nachhaltigen wirtschaftlichen Sanierung und schaffen damit die Voraussetzung, auch in Zukunft die aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger werdende Aufgabe der Altenhilfe und –pflege leisten zu können.

 

 

 

 

Dietrich Möller                                                              Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                              Stadtrat

 

 

 

Anlage

 

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