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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0794/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebsübergang und Personalüberleitung von der Stiftung St. Jakob auf die Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.11.2004
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.11.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das
Zustandekommen eines Personalüberleitungsvertrages zwischen der Stiftung
St. Jakob und der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH sowie dessen
inhaltliche Festlegungen, denen der Personalrat zugestimmt hat.
- Die Stadtverordnetenversammlung erwartet, dass
es auf der Grundlage des Personalüberleitungsvertrages zu einem
arbeitsrechtlich geregelten Übergang der Beschäftigten auf die Marburger
Altenhilfe St. Jakob gGmbH kommt.
- Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zur
besonderen Verantwortung der Stadt Marburg für die bisher von der Stiftung
St. Jakob geleistete Arbeit in der Altenhilfe und –pflege und sichert zu,
über die bereits geleistete Unterstützung hinaus Maßnahmen zur
nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilisierung der Stiftung St. Jakob und
der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH im Rahmen bereit zu stellender
Haushaltsmittel zu ergreifen.
Sachverhalt
Begründung:
Am 28.11.2003 hatte die
Stadtverordnetenversammlung einen Grundsatzbeschluss zur Umstrukturierung der
Stiftung St. Jakob sowie zur Gründung der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH
und der Marburger Service GmbH gefasst. Während die beiden Gesellschaften im
Juli d.J. gegründet werden konnten, gestaltete sich die Übertragung des
Betriebes sowie des Personals auf die neuen Gesellschaften schwieriger. Grund
hierfür waren unterschiedliche Auffassungen über die Bedingungen des Übergangs,
da zum einen zur wirtschaftlichen Sanierung eine spürbare Senkung der
Personalkostenquote erforderlich ist, andererseits aber die Beschäftigten nicht
zur alleinigen Erbringung des notwendigen Sanierungsaufwands bereit sind. In
langwierigen Verhandlungen zwischen dem Vorstand der Stiftung St. Jakob und
dessen Personalrat, die teilweise unter Beteiligung der Gewerkschaft ver.di
sowie zweier Fachanwälte für Arbeitsrecht erfolgten, konnte nunmehr eine
Einigung erzielt werden, die sich in beigefügtem Personalüberleitungsvertrag
niederschlägt.
Seitens der Beschäftigten
werden demnach folgende Sanierungsbeiträge erbracht:
- Absenkung der jährlichen Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld)
von derzeit rd. 83 % auf 60 % eines Monatsgehalts;
- Streichung des Urlaubsgeldes;
- Erhöhung der regelmäßigen durchschnittlichen
Arbeitszeit von 38,5 auf 39 Stunden wöchentlich;
- Verzicht auf die Geltendmachung bestehender
Rückstände aus Altersstufensteigerung, Bewährungs- und Tätigkeitsaufstieg.
Seitens der Stiftung bzw.
der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH wird im Gegenzug denjenigen
Beschäftigten, die sich durch Abschluss eines geänderten Arbeitsvertrages mit
den o.g. Bestandteilen bereit erklären, zugesichert, dass für die Dauer von
fünf Jahren keine betriebsbedingten Beendigungs- oder Änderungskündigungen
ausgesprochen werden. Weiterhin soll der Wiedereintritt in den Hessischen
Kommunalen Arbeitgeberverband zur Wiederherstellung der Tarifbindung geprüft
werden.
Gegenüber der Stadt als
alleinige Gesellschafterin der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH und der
Marburger Service GmbH besteht die Erwartung, ihrerseits einen Beitrag zur
Sanierung zu leisten, um die sozialpolitisch gewollte Erbringung sozialer,
pflegerischer und therapeutischer Dienstleistungen für ältere und
pflegebedürftige Menschen auch zukünftig in kommunaler Trägerschaft zu
gewährleisten. Hierzu besteht die Absicht, durch Ablösung eines größeren
Darlehens der Stiftung St. Jakob die Stiftung selbst als auch die Marburger
Altenhilfe St. Jakob gGmbH zu entlasten und damit deren wirtschaftliche
Situation nachhaltig zu stabilisieren.
Der Betriebs- und
Personalübergang soll zum 01.01.2005 erfolgen. Hierzu werden die Beschäftigten
umfassend sowohl schriftlich als auch im Rahmen von Personalversammlungen
informiert. Soweit sie dem Übergang nicht widersprechen, sollen auf der
Grundlage der Regelungen des Personalüberleitungsvertrages neue Arbeitsverträge
mit der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH geschlossen werden.
Mit der nunmehr zwischen den
Verfahrensbeteiligten erarbeiteten Lösung tragen sowohl die Beschäftigten der
Stiftung St. Jakob bzw. ab dem 01.01.2005 der Marburger Altenhilfe St. Jakob
gGmbH als auch die Stadt Marburg ihren Anteil an einer nachhaltigen
wirtschaftlichen Sanierung und schaffen damit die Voraussetzung, auch in
Zukunft die aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger werdende
Aufgabe der Altenhilfe und –pflege leisten zu können.
Dietrich Möller Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Stadtrat
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