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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0799/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gibt es immer noch Schulhöfe oder sonstige von der Stadt unterhaltene Spiel- oder Freizeitanlagen in Marburg, die außerhalb der Schulzeiten von Kindern und Jugendlichen nicht genutzt werden dürfen?

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Sachverhalt

Nein !

 

Alle Spiel- und Freizeitanlagen der Stadt Marburg sowie die Schulpausenhöfe können von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Individuelle Regelungen bestehen für die Nutzung von Kinderspielplätzen in unmittelbarer Nähe eines Wohngebietes

(Hinweis auf Einhaltung der Mittagsruhe und Spieldauer bis zum Einbruch der Dunkelheit) sowie der Bolzplatzspielbetrieb bis max. 23.00 Uhr.

 

Die Pausenhöfe stehen nach Ende des regulären Schulunterrichtes grundsätzlich in den Sommermonaten wochentags bis 20.oo Uhr und in den Wintermonaten bis 19.oo Uhr für Spielzwecke zur Verfügung.

 

Die durch den FD Sport betreuten Freizeitanlagen stehen ebenfalls zur Verfügung, lediglich die Vergabe der Sportplätze wird fest vergeben.

 

 

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