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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0824/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Frédérick Schwindack (Nr.27 11/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
26.11.2004
|
Beschlussvorschlag
Bebauungsplan Nr. 7/5 Südlicher Spiegelslustweg
Hier: Aufstellungsbeschluss vom 27.02.2004:
Trifft es zu, dass die Aufstellung des o. a.
Bebauungsplans aufgeschoben worden ist und welche Gründe liegen dafür vor, dass
der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2004 nicht umgesetzt
wird.
Sachverhalt
Durch den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2004 wurde das Bauleitverfahren für die
Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes eingeleitet.
Mit dem so auf den Weg gebrachten Bebauungsplan ist ein
Steuerungsinstrumentarium geschaffen, dass bei einer zu befürchtenden negativen
Gebietsveränderung im fraglichen Bereich eingesetzt werden kann.
Sollten städtebaulich unzuträgliche Planungen, die
aufgrund des jetzigen Baurechts (§ 34 BauGB) nicht zu verhindern sind,
beantragt werden, können jederzeit die weiteren Schritte des Planverfahrens
durchgeführt werden. Das konkret vorgelegte Vorhaben kann zurückgestellt und
schließlich nach entsprechender Planreife des Bebauungsplanes abgelehnt werden.
Somit ist der aufgestellte Bebauungsplan als eine
Präventivmaßnahme zu betrachten, für dessen Weiterführung derzeit noch kein
Anlass besteht.
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