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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0828/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme des Friedhofes in Michelbach durch die Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.12.2004
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19.07.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.12.2004
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22.07.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:
Die
Stadt Marburg übernimmt zum 01. August 2005 die Verwaltung des Friedhofes im
Stadtteil Michelbach. Hierzu wird der als Anlage beigefügte Vertrag mit der
evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Michelbach geschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Michelbach ist an den Magistrat herangetreten mit dem Wunsch, die bisher von der Kirchengemeinde wahr genommene Verwaltung des Friedhofes in Michelbach der Stadt zu übertragen, da sich die Kirchengemeinde nicht mehr in der Lage sehe, den Friedhof in eigener Regie zu betreiben.
Diesem Wunsch muss die Stadt grundsätzlich entsprechen, da das Friedhofswesen nach den Bestimmungen des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen als Selbstverwaltungsangelegenheit den Gemeinden übertragen ist. Wenn also wie in diesem Fall ein anderer Träger eines Friedhofes die Trägerschaft aufgibt, muss die Stadt die Aufgabe kraft Gesetzes übernehmen. Ein Eigentumsübergang ist mit dieser Veränderung nicht verbunden, da der Friedhof sich bereits im Eigentum der Stadt Marburg befindet.
Die Kirchengemeinde und das Landeskirchenamt bitten darum, dass zur Regelung des Trägerschaftsübergangs ein Vertrag geschlossen werden solle, der auch in Zukunft der Kirchengemeinde ein gewisses Mitspracherecht in grundsätzlichen Fragen der Friedhofsverwaltung zusichert. Auf ausdrücklichen Wunsch des Michelbacher Ortsbeirates wurde zusätzlich ein Passus aufgenommen, der der Besonderheit der Michelbacher Bestattungsgemeinschaft Rechnung trägt. Zur Aufrechterhaltung und Unterstützung dieser Tradition soll den jetzigen Mitgliedern eine Gebührenermäßigung eingeräumt werden für den Fall, dass sich die Bestattungsgemeinschaft auflöst und die jetzigen Mitglieder nicht mehr von ihrer Tätigkeit in dieser Einrichtung auf Gegenseitigkeit profitieren könnten.
Ein ähnlicher Vertrag zur Übertragung des Friedhofes wurde bereits 1975 mit der Kirchengemeinde Hermershausen und im Jahre 2001 mit der Kirchengemeinde Wehrshausen geschlossen. Er bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung.
Nach dem Übergang der Trägerschaft auf die Stadt übernimmt der Fachdienst Friedhöfe die Verwaltung. Hinsichtlich der Unterhaltung verbleibt es bei der schon in der Vergangenheit praktizierten Beauftragung des DBM.
Mit dem Wirksamwerden des Vertrages gelten für den Friedhof Michelbach die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührenordnung der Universitätsstadt Marburg unmittelbar.
Egon Vaupel Dr. Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlage:
Vertrag zur Übernahme der
Verwaltung des Friedhofes in Marburg-Michelbach
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
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