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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0850/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

 

I.                     gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 533 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2004 bis 2008 mit einem Volumen von 108.001.000 € zu beschließen,

 

 

II.                   aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird im Verwaltungshaushalt

 

 

      in der Einnahme auf           148.927.000 €

      in der Ausgabe auf           148.927.000 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

      in der Einnahme auf           30.580.000 €

      in der Ausgabe auf           30.580.000 €

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 4.526.351 € festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds

 

 

         Abteilung A                   -

 

         Abteilung B            1.020.300 €

 

 

enthalten.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:

 

 

         2006             1.000.000 €

 

         2007             1.000.000 €

 

         2008                500.000 €

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2005 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.463.500 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2005 wie folgt festgesetzt:

 

 

1.   Grundsteuer   a)   für die land- und forst-

               wirtschaftlichen Betriebe

               (Grundsteuer A) auf        280 v. H.

 

                  b)   für die Grundstücke

               (Grundsteuer B) auf        300 v. H.

 

2.   Gewerbesteuer auf                 400 v. H.

 

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 7

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:

 

 


Haushaltsteil

Überschreitung des Haushaltsansatzes

ab

und/oder absoluter Betrag

ab

 

 

 

Verwaltungshaushalt

20 %

10.000 €

 

 

 

Vermögenshaushalt

10 %

100.000 €

 

 

Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenver-sammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis zu geben.

 

 

§ 8

 

Sperren

 

1. Die Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes - Haushaltsansätze, Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat.

 

Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.

 

Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

 

 

2. Bei der Haushaltsstelle 3210/7010 "Zuschuss Kunstverein" sind 10.000 € gesperrt, bis ein Konzept zur Einnahmeverbesserung vorliegt.

 

 

3. Die bei der Haushaltsstelle 2401/9400 "Erneuerungsmaßnahmen" veranschlagte Investition "Umbau Metallwerkstatt" ist vor Beginn mit dem Schul- und Kulturausschuss abzustimmen.

 

 

§ 9

 

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Sollte sich eine tatsächliche Netto-Neuverschuldung abzeichnen, ist der Haupt- und Finanzausschuss zu informieren. Sollte sie den Betrag von 10 Mio. € überschreiten, ist die vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

 

 

§ 10

 

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

1.                        Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.

 

Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

 

 

2.                  Die vorgeschlagenen Beförderungen ab A 12 aufwärts finden nicht statt.

 

 

III.     den Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf 98,85 Beamten-, 468,19 Angestellten- und 139,99 Arbeiterstellen festzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2004 bis 2008, der durch den Magistrat am 6. Dezember 2004 beschlossen wurde und dem Haushaltsplan 2005 als Anlage beigefügt ist. Das Volumen des Investitionsprogramms hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm 2003 - 2007 um 27.069 T€ verringert.

 

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt schließen ausgeglichen ab.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen Gesamtbetrag von rd. 9.464 T€. Gegen-über dem Vorjahr ist das eine Reduzierung um 111 T€.

 

Der Stellenplan weist für 2005 insgesamt 707,03 Stellen aus; das sind 32,43 Stellen weniger als im Stellenplan 2004.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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