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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0850/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2004 bis 2008, Haushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2005 - 2. Lesung und Beschlussfassung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd und Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
17.12.2004
| |||
●
Erledigt
|
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.12.2004
| |||
●
Erledigt
|
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Magistrat
|
Vorberatung
|
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
I.
gemäß
§ 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993
(GVBl. 1992 I S. 533 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg
für den Planungszeitraum 2004 bis 2008 mit einem Volumen von 108.001.000 € zu
beschließen,
II.
aufgrund
der §§ 94 ff. HGO folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für
das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 148.927.000
€
in der Ausgabe auf 148.927.000
€
und im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
30.580.000 €
in der Ausgabe auf
30.580.000 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 4.526.351 € festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds
Abteilung
A
-
Abteilung
B 1.020.300 €
enthalten.
Der Gesamtbetrag
der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr
Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur
Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:
2006 1.000.000 €
2007 1.000.000 €
2008 500.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2005 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.463.500 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite,
die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2005 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für
die land- und forst-
wirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 280 v.
H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer
B) auf 300 v.
H.
2. Gewerbesteuer
auf 400
v. H.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird
dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über-
und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:
Haushaltsteil |
Überschreitung
des Haushaltsansatzes ab |
und/oder absoluter Betrag ab |
|
|
|
Verwaltungshaushalt |
20 % |
10.000 € |
|
|
|
Vermögenshaushalt |
10 % |
100.000 € |
Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der
Stadtverordnetenver-sammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis
zu geben.
§ 8
Sperren
1. Die Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes - Haushaltsansätze,
Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange
gesperrt.
Freigabe erfolgt durch den
Magistrat.
Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €,
ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.
Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren
behalten ihre Gültigkeit.
2. Bei der Haushaltsstelle 3210/7010 "Zuschuss Kunstverein"
sind 10.000 € gesperrt, bis ein Konzept zur Einnahmeverbesserung vorliegt.
3. Die bei der Haushaltsstelle 2401/9400
"Erneuerungsmaßnahmen" veranschlagte Investition "Umbau
Metallwerkstatt" ist vor Beginn mit dem Schul- und Kulturausschuss
abzustimmen.
§ 9
Kredite vom Kapitalmarkt
Sollte sich eine tatsächliche Netto-Neuverschuldung abzeichnen, ist der Haupt- und Finanzausschuss zu informieren. Sollte sie den Betrag von 10 Mio. € überschreiten, ist die vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
§ 10
Besondere Bestimmungen zum
Stellenplan
1. Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.
Freigabe erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.
Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.
2.
Die
vorgeschlagenen Beförderungen ab A 12 aufwärts finden nicht statt.
III. den Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf 98,85 Beamten-, 468,19 Angestellten- und 139,99 Arbeiterstellen festzusetzen.
Sachverhalt
Begründung
Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den
Finanzplan 2004 bis 2008, der durch den Magistrat am 6. Dezember 2004
beschlossen wurde und dem Haushaltsplan 2005 als Anlage beigefügt ist. Das
Volumen des Investitionsprogramms hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm
2003 - 2007 um 27.069 T€ verringert.
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt schließen ausgeglichen
ab.
Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen
Gesamtbetrag von rd. 9.464 T€. Gegen-über dem Vorjahr ist das eine Reduzierung
um 111 T€.
Der Stellenplan weist für 2005 insgesamt 707,03 Stellen aus; das sind
32,43 Stellen weniger als im Stellenplan 2004.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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