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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0851/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme eines Kredites für den Jahresabschluss 2004 durch Umbuchung von Kassenkrediten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
17.12.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
|
|
|
14.12.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
Sachverhalt
Begründung:
Die Prognosen zum Jahresabschluss
2004 gehen zur Zeit davon aus, dass der Verwaltungs-haushalt keine über die
Pflichtzuführung hinausgehenden Beträge dem Vermögenshaushalt zuführen kann.
Auch zeichnet sich im
Vermögenshaushalt 2004 eine Deckungslücke ab. Die Höhe kann zur Zeit noch nicht
ermittelt werden. Diese ist ursächlich durch den Abgang von
Haus-haltseinnahmeresten aus dem Vorjahr in Höhe von 23,3 Mio. und der Möglichkeit des Ausgleichs durch die
Bildung von neuen Haushaltseinnahmeresten aus der Kredit-ermächtigung 2004 in
Höhe von 7,6 Mio. bedingt.
Um den Haushaltsausgleich im
Vermögenshaushalt 2004 zu erreichen, ist es daher wahrscheinlich erforderlich,
weitere Darlehen aufzunehmen. Da unsere Liquiditätssituation zur Zeit
ausreichend ist, kann diese Kreditaufnahme dadurch erreicht werden, dass
aufgenommene Kassenkredite als Deckungsmittel des Vermögenshaushalts umgebucht
werden.
Es ist beabsichtigt, Kredite nur in
der Höhe umzubuchen, die der Haushaltsausgleich des Vermögenshaushaltes 2004
erfordert. Dieser Betrag steht jedoch erst nach Abschluss des Haushaltsjahres
2004 fest.
Da hiermit evtl. die
Netto-Neuverschuldung den Betrag von 10 Mio. überschreiten wird, ist gem. § 9
der Haushaltssatzung die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
erforderlich. Diese muss bis zum Abschluss des Haushaltsjahres 2004
(31.12.2004) erfolgen.
Die Laufzeiten der als
Kommunalkredite übernommenen Kassenkredite sollen weiterhin im kurzfristigen
Bereich belassen werden und alsbald, d. h. wenn die Haushaltslage es zulässt,
getilgt werden. Über die Ausgestaltung des Kredites wird im Rahmen des
Jahresabschlusses 2004 ein Beschluss gefasst.
Möller
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