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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0350/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier:Friedhofsgebührenordnung der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Frau Feußner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
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|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
|
|
|
23.10.2001
|
Sachverhalt
Begründung:
Die
zur Zeit gültige Friedhofsgebührenordnung wurde am 17. Dezember 1999
beschlossen und ist zum 23.02.2000 in Kraft getreten.
Davor
waren die Friedhofsgebühren zuletzt zum 21.01.1994 angepasst worden, so dass zuletzt
(1999) nur noch ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 49% vorlag, der eine
drastische Gebührenerhöhung erforderlich machte.
Die
Auswertungen der Stellungnahmen der Ortsbeiräte bei der letzten Gebührenanpassung
ergab eine durchgängige Kritik an dem viel zu langen Zeitraum seit der letzten
Gebührenanpassung von 6 Jahren und der daraus resultierenden drastischen
Gebührenerhöhung. Vielmehr wurde eine moderate, weniger einschneidende Erhöhung
in kürzeren (jährlichen) Abständen vorgeschlagen.
Die
folgende Übersicht der Rechnungsergebnisse des UA 750 der letzten drei Jahre
verdeutlicht die Verbesserung des Kostendeckungsgrades der kostenrechnenden
Einrichtung „Friedhöfe“ durch die letzte Gebührenanpassung.
1998 1999 2000
Einnahmen 2.551.334
DM 2.433.958
DM 3.053.677
DM
Ausgaben 4.835.393
DM 4.921.237
DM 4.909.060
DM
Zuschussbedarf 2.284.059
DM 2.487.279
DM 1.855.383
DM
Kostendeckung 53
% 49
% 62
%
Mit
49 % hatte der Kostendeckungsgrad in 1999 ein Rekordtief erreicht.
Durch
die am 23.2. 2000 in Kraft getretene Neufassung der Friedhofsgebührenordnung sowie
durch die Anhebung des grünpolitischen Wertes, der die Funktion der
Friedhofsanlagen des Hauptfriedhofes und der Friedhöfe in Cappel, Marbach und Wehrda
als Parkanlagen unterstreicht (von 790.000,--DM auf 1.200.000,--DM), konnte
eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses erzielt werden.
So
konnte der Zuschussbedarf im Vergleich zu 1999 um ca. 632.000,--DM gesenkt
werden. Mit 62% liegt die Kostendeckung zwar unter den mit der Erhöhung
erwarteten 70%, sie kann sich aber möglicherweise 2001 noch leicht erhöhen,
denn die Anpassung ist erst zum 23.02.2000 in Kraft getreten und wirkt sich
daher auf das Rechnungsergebnis 2000 noch nicht voll aus, sondern erst auf das
Rechnungsergebnis 2001. Allerdings wird das Niveau von 74% Kostendeckung nach
der vorletzten Gebührenanpassung im Jahre 1994 noch nicht erreicht.
Mit
der nun vorgesehenen Gebührenanpassung soll jedoch in erster Linie den
Forderungen nach moderaten Erhöhungen in kürzeren Abständen Rechnung getragen
werden, die sich aus den Auswertungen der seinerzeitigen Stellungnahmen der
Ortsbeiräte zur letzten Gebührenerhöhung ergeben haben und ein höherer
Kostendeckungsgrad erzielt werden.
Die
Notwendigkeit der Überarbeitung der Friedhofsgebühren ergibt sich außerdem
durch die Währungsumstellung zum 01.01.2002.
Die
o. a. Rechnungsergebnisse zeigen weitestgehend die reale Kostensituation des UA
750, da die Leistungen des DBM aufgrund der Auftragsabrechnung komplett
enthalten sind.
So
ist aus den Rechnungsergebnissen des Amtes 67 hinsichtlich der Abrechnung mit
dem DBM für das Jahr 2000 ersichtlich, dass sich bei den
Grabherstellungsgebühren zurzeit ein Defizit von 44,-- DM pro Bestattung
ergibt. Daher sieht der neue Gebührenentwurf eine Anhebung dieser Position um
5% auf 1.155,--DM bzw. 590 € vor.; die Gebühren für die Herstellung eines
Tiefgrabes werden um 4% von 1.200,--DM auf 1.250,--DM angehoben, das entspricht
640 €. Die Herstellung von Sargkammern verteuert sich um 11% von 485,--DM auf
538,--DM, dies entspricht 275 €.
Daneben
sieht der Entwurf eine Erhöhung der Grabstättengebühren zwischen 2% und 10% vor
für die einzelnen Positionen der Überlassung von Grabstätten.
Außerdem
werden die Gebühren für Um- und Ausbettungen angepasst.
Die
übrigen Positionen bleiben unverändert und werden lediglich in Euro
umgerechnet.
Damit
wird deutlich, dass der vorliegende Gebührenentwurf im Wesentlichen das
Ergebnis der umfangreichen Beratungen darstellt, die anlässlich der letzten
Gebührenanpassung in den verschiedenen Gremien von Ortsbeiräten bis hin zur
Stadtverordnetenversammlung geführt wurden. Damit soll der Forderung nach
moderaten Erhöhungen in kürzeren zeitlichen Abständen Rechnung getragen werden.
Eine wesentliche Verbesserung des Kostendeckungsgrades wird damit nicht
erreicht werden.
Aus
Gründen des Allgemeininteresses an einem ordnungsgemäßen Bestattungswesen ist
es allerdings auch gerechtfertigt, diese Aufgabe der kostenrechnenden
Einrichtung Friedhof bis zu einem gewissen Teil aus allgemeinen Finanzmitteln
zu finanzieren und nicht ausschließlich durch noch höhere Gebühren auf die
betroffenen Bürger und Bürgerinnen abzuwälzen.
Zur
Verdeutlichung der finanziellen Situation der Friedhöfe ist in der Anlage das
Rechnungsergebnis 2000 des UA 750 Friedhöfe beigefügt.
Für
den kirchlichen Teil des Hauptfriedhofes in der Ockershäuser Allee und den
Friedhof im Stadtteil Ockershausen ist die Zustimmung des Gesamtverbandes der
Evangelischen Kirchengemeinden in Marburg erforderlich.
Es
wird gebeten, die Neufassung der Friedhofsgebührenordnung der Universitätsstadt
Marburg zu beschließen. Die Veränderungen der einzelnen Gebührensätze ergeben
sich aus der beigefügten Gegenüberstellung der Neufassung mit der bisher gültigen
Gebührenordnung.
Dietrich
Möller Egon
Vaupel
Oberbürgermeister Bürgermeister
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