Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/0351/2001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Marburg überprüft die Interpretation "zumutbarer Schulweg" nach der lt. Hessischen Schulgesetz Kindern, die einen zumutbaren Schulweg unter 3 km laufen können, eine Fahrtkostenerstattung versagt wird. Fahrtkostenerstattung wird gewährt, wenn der von der Stadt ausgerechnete Schulweg offenkundig nicht zumutbar ist.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Eltern von Kindern (z. B. 10-jährige, die - vom Richtsberg kommend - ein Gymnasium besuchen wollen) wird Fahrtkostenerstattung für ihre Kinder versagt mit der Begründung, der Schulweg über Rabenstein/Scheppe-Gewisse-Gasse zur Martin-Luther-Schule (mehr als 2,5 km) sei zumutbar, obwohl dieser Weg mehr als 500 m durch einsames Waldgelände führt, z. T. auch kein Winterdienst erfolgt. Kein Elternteil würde sein Kind tatsächlich dort laufen lassen aus Angst vor Gefährdungen. Wenn in der Öffentlichkeit die Meinung vorherrscht, dass hier Zumutbarkeit nicht gegeben ist, muss die Stadt ihre eigene Handhabung revidieren.

 

 

 

gez.

Hannelore Gottschlich

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen