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Ratsinformation
Antrag der CDU-Fraktion - VO/0351/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion betr. Fahrtkostenerstattung für Schüler und Schülerinnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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18.10.2001
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.10.2001
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadt Marburg überprüft die Interpretation "zumutbarer Schulweg" nach
der lt. Hessischen Schulgesetz Kindern, die einen zumutbaren Schulweg unter 3
km laufen können, eine Fahrtkostenerstattung versagt wird.
Fahrtkostenerstattung wird gewährt, wenn der von der Stadt ausgerechnete
Schulweg offenkundig nicht zumutbar ist.
Sachverhalt
Begründung:
Eltern
von Kindern (z. B. 10-jährige, die - vom Richtsberg kommend - ein Gymnasium besuchen
wollen) wird Fahrtkostenerstattung für ihre Kinder versagt mit der Begründung,
der Schulweg über Rabenstein/Scheppe-Gewisse-Gasse zur Martin-Luther-Schule
(mehr als 2,5 km) sei zumutbar, obwohl dieser Weg mehr als 500 m durch einsames
Waldgelände führt, z. T. auch kein Winterdienst erfolgt. Kein Elternteil würde
sein Kind tatsächlich dort laufen lassen aus Angst vor Gefährdungen. Wenn in
der Öffentlichkeit die Meinung vorherrscht, dass hier Zumutbarkeit nicht
gegeben ist, muss die Stadt ihre eigene Handhabung revidieren.
gez.
Hannelore
Gottschlich
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