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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0905/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist dem Magistrat bekannt, dass der Lärmschutz östlich der Autobahn und der Bahnlinie auf Höhe des Spiegelslustweges die dortigen Anwohner um den wohlverdienten Schlaft bringt. Welche Maßnahmen sind, auch in Anbetracht eines möglichen Bahnhaltes Marburg/Mitte, angedacht und wann ist mit ihrer Verwirklichung zu rechnen?

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Sachverhalt

Für den Bereich östlich der B 3a sind vom Baulastträger, dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Marburg, keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Sinne von Lärmschutzwänden geplant, da diese, im Gegensatz zum Bereich westlich der B 3a, wegen der erhöhten Lage, keine ausreichende Wirkung erzielen würden.

 

Das ASV Marburg fördert jedoch auf Antrag im Einzelfall den Einbau von Lärmschutzfenstern (nach Messungen/Berechnungen über die Lärmbelastung durch die B 3a).

 

Daneben fördert die Stadt Marburg den Einbau von Lärmschutzfenstern an Hauptverkehrsstraßen, die in der Baulast der Stadt  liegen, mit Zuschüssen von 30 bzw. 40 % der Kosten.

Die Liste der Straßen ist beigefügt. Hier stehen jährlich 12.500 Euro zur Verfügung.

 

Seit Auflegung des Programms durch den Magistrat im Jahr 1986 wurde der Einbau von Lärmschutzfenstern in rund 140 Wohnungen allein für den Bereich östlich der B 3a in folgenden Straßen gefördert: An der Zahlbach, Cappeler Str., Frauenbergstr., Georg-Voigt-Str., Großseelheimer Str., Rudolf-Bultmann-Str., Schützenstr., Weintrautstr., Neue Kasseler Str., Zeppelinstr.

 

Ein über den Bau von Lärmschutzwänden und die Förderung von Lärmschutzfenstern hinausgehender Lärmschutz gegenüber der B 3 und der Bahnstrecke kann nur in einer Geschwindigkeitsregelung für die B 3 erfolgen. Im Zusammenhang mit einem möglichen Bahnhaltepunkt Marburg-Mitte wurden bisher nur Kosten-/Nutzenaspekte in Erwägung gezogen. Das Thema Lärmschutz spielte in dem Zusammenhang bisher keine Rolle.

 

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