Seiteninhalt
Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0905/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz (Nr. 18 12/04)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
17.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Ist
dem Magistrat bekannt, dass der Lärmschutz östlich der Autobahn und der Bahnlinie
auf Höhe des Spiegelslustweges die dortigen Anwohner um den wohlverdienten
Schlaft bringt. Welche Maßnahmen sind, auch in Anbetracht eines möglichen
Bahnhaltes Marburg/Mitte, angedacht und wann ist mit ihrer Verwirklichung zu
rechnen?
Sachverhalt
Für den
Bereich östlich der B 3a sind vom Baulastträger, dem Amt für Straßen- und
Verkehrswesen Marburg, keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Sinne von
Lärmschutzwänden geplant, da diese, im Gegensatz zum Bereich westlich der B 3a,
wegen der erhöhten Lage, keine ausreichende Wirkung erzielen würden.
Das ASV Marburg fördert jedoch auf Antrag im Einzelfall den
Einbau von Lärmschutzfenstern (nach Messungen/Berechnungen über die
Lärmbelastung durch die B 3a).
Daneben fördert die Stadt Marburg den Einbau von
Lärmschutzfenstern an Hauptverkehrsstraßen, die in der Baulast der Stadt liegen, mit Zuschüssen von 30 bzw. 40 % der
Kosten.
Die Liste der Straßen ist beigefügt. Hier stehen jährlich
12.500 Euro zur Verfügung.
Seit Auflegung des Programms durch den Magistrat im Jahr 1986 wurde der Einbau von Lärmschutzfenstern in rund 140 Wohnungen allein für den Bereich östlich der B 3a in folgenden Straßen gefördert: An der Zahlbach, Cappeler Str., Frauenbergstr., Georg-Voigt-Str., Großseelheimer Str., Rudolf-Bultmann-Str., Schützenstr., Weintrautstr., Neue Kasseler Str., Zeppelinstr.
Ein über den Bau von Lärmschutzwänden und die Förderung von
Lärmschutzfenstern hinausgehender Lärmschutz gegenüber der B 3 und der
Bahnstrecke kann nur in einer Geschwindigkeitsregelung für die B 3 erfolgen. Im
Zusammenhang mit einem möglichen Bahnhaltepunkt Marburg-Mitte wurden bisher nur
Kosten-/Nutzenaspekte in Erwägung gezogen. Das Thema Lärmschutz spielte in dem
Zusammenhang bisher keine Rolle.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen