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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0026/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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22.02.2005
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuß wird
gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Dem Willen der
Stadtverordnetenversammlung folgend sollen der ÖPNV und die
Parkraumbewirtschaftung in der Hand der Stadtwerke zusammengeführt werden. Dazu
wird angestrebt, ein Konzept zu verwirklichen, das aus drei Bausteinen besteht:
1. Der Übertragung des
wirtschaftlichen Eigentums am Parkhaus Pilgrimstein auf die Stadtwerke mit der
Folge, daß diese im Gegenzug auch die notwendige Betonsanierung mit einem
Kostenvolumen von ca. 3 Mio tragen; die Umsetzung dieses Bausteins setzt eine
positive Auskunft des Finanzamtes voraus
2. dem Verkauf des Parkdecks
Barfüßertor an die Stadtwerke
3. der Verpachtung der übrigen
gewerblichen Parkflächen ebenfalls an die Stadtwerke.
Sachverhalt
Begründung
Ausgangspunkt aller Überlegungen ist
das Bestreben, die Wirtschaftskraft und Zukunftsfähigkeit der Stadtwerke zu
sichern und den ÖPNV mit der gewerblichen Parkraumbewirtschaftung in der Hand
der Stadtwerke zusammenzuführen.
Als erste Maßnahme aus dem
Gesamtkonzept ist bereits im Dezember 2004 das Parkdeck Barfüßertor an die
Stadtwerke verkauft worden.
Ansonsten wird die Bewirtschaftung
des gewerblichen Parkraums (Parkhaus Oberstadt, Parkdeck Hauptbahnhof sowie
Tiefgarage im Lahncenter und mehrere Parkflächen im Stadtgebiet) z. Zt. auf der
Grundlage eines Betriebsführungsvertrages von den Stadtwerken wahrgenommen. Sie
erhalten dafür ein Basisentgelt und einen Anteil an den Jahresnettoeinnahmen.
Stadt und Stadtwerke beabsichtigen
nun, den gewerblichen Parkraum durch Vereinbarung zweier entgeltlicher
Nutzungsverträge (einen für das Parkhaus Oberstadt und einen für den übrigen
gewerblichen Parkraum) auf die SWM zu übertragen.
Künftig sollen die SWM also die
Erlöse aus der Bewirtschaftung des gewerblichen Parkraums im eigenen Namen und
für eigene Rechnung vereinnahmen, dafür aber Be-triebs-, Bewirtschaftungs- und
Unterhaltungskosten sowie Erneuerungsinvestitionen und Reparaturen an Dach und
Fach übernehmen. Das gilt auch für die derzeit anstehenden erheblichen
Aufwendungen für die Betonsanierung beim Parkhaus Oberstadt.
Während für die übrigen gewerblichen
Parkflächen ein einfacher Nutzungsvertrag aus-reicht, ist die Sache beim
Parkhaus Oberstadt etwas komplizierter.
In diesem Fall ist geplant, daß
durch einen neu abzuschließenden Nutzungsvertrag das wirtschaftliche Eigentum
gegen ein Nutzungsentgelt in Höhe der Erbbauzinsen, die die Stadt an die
Grundeigentümer zu zahlen hat, an die Stadtwerke übergeht, wobei das
bürgerliche Eigentum in Form der Erbbaurechte bei der Stadt verbleibt. Die
Dauer des Nutzungsvertrages soll dabei an die Restlaufzeit des
Gesamterbbaurechts (2068) geknüpft werden. Während der Laufzeit wäre die Stadt
zu Verfügungen über den Vertragsgegenstand nicht berechtigt; nach deren Ende
ginge das Parkhaus gegen Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes wieder an die
Stadt zurück.
Dieser Übergang des wirtschaftlichen
Eigentums hätte den Vorteil, daß die Stadtwerke ihre Aufwendungen im Verbund
steuerlich gelten machen könnten. Um das jedoch verläßlich abzusichern, wurde
beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen
Auskunft zu der skizzierten Neugestaltung gestellt, speziell zu dem Übergang
des wirtschaftlichen Eigentums am Parkhaus Oberstadt.
Solange darauf keine positive
Antwort des Finanzamtes vorliegt, besteht also noch ein Risiko, ob diese
Operation wie gedacht ablaufen kann. Bei einer negativen Antwort, wenn also das
Parkhaus nicht an die Stadtwerke übergehen kann, müßte die Stadt natürlich die
bis dahin von den Stadtwerken vorfinanzierten Sanierungsaufwendungen diesen
wieder erstatten.
Dietrich Möller Egon
Vaupel
Oberbürgermeister Bürgermeister
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