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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0026/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuß wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Dem Willen der Stadtverordnetenversammlung folgend sollen der ÖPNV und die Parkraumbewirtschaftung in der Hand der Stadtwerke zusammengeführt werden. Dazu wird angestrebt, ein Konzept zu verwirklichen, das aus drei Bausteinen besteht:

 

1. Der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums am Parkhaus Pilgrimstein auf die Stadtwerke mit der Folge, daß diese im Gegenzug auch die notwendige Betonsanierung mit einem Kostenvolumen von ca. 3 Mio € tragen; die Umsetzung dieses Bausteins setzt eine positive Auskunft des Finanzamtes voraus

 

2. dem Verkauf des Parkdecks Barfüßertor an die Stadtwerke

 

3. der Verpachtung der übrigen gewerblichen Parkflächen ebenfalls an die Stadtwerke.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Ausgangspunkt aller Überlegungen ist das Bestreben, die Wirtschaftskraft und Zukunftsfähigkeit der Stadtwerke zu sichern und den ÖPNV mit der gewerblichen Parkraumbewirtschaftung in der Hand der Stadtwerke zusammenzuführen.

 

Als erste Maßnahme aus dem Gesamtkonzept ist bereits im Dezember 2004 das Parkdeck Barfüßertor an die Stadtwerke verkauft worden.

 

Ansonsten wird die Bewirtschaftung des gewerblichen Parkraums (Parkhaus Oberstadt, Parkdeck Hauptbahnhof sowie Tiefgarage im Lahncenter und mehrere Parkflächen im Stadtgebiet) z. Zt. auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages von den Stadtwerken wahrgenommen. Sie erhalten dafür ein Basisentgelt und einen Anteil an den Jahresnettoeinnahmen.

 

Stadt und Stadtwerke beabsichtigen nun, den gewerblichen Parkraum durch Vereinbarung zweier entgeltlicher Nutzungsverträge (einen für das Parkhaus Oberstadt und einen für den übrigen gewerblichen Parkraum) auf die SWM zu übertragen.

 

Künftig sollen die SWM also die Erlöse aus der Bewirtschaftung des gewerblichen Parkraums im eigenen Namen und für eigene Rechnung vereinnahmen, dafür aber Be-triebs-, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten sowie Erneuerungsinvestitionen und Reparaturen an Dach und Fach übernehmen. Das gilt auch für die derzeit anstehenden erheblichen Aufwendungen für die Betonsanierung beim Parkhaus Oberstadt.

 

Während für die übrigen gewerblichen Parkflächen ein „einfacher“ Nutzungsvertrag aus-reicht, ist die Sache beim Parkhaus Oberstadt etwas komplizierter.

 

In diesem Fall ist geplant, daß durch einen neu abzuschließenden Nutzungsvertrag das wirtschaftliche Eigentum gegen ein Nutzungsentgelt in Höhe der Erbbauzinsen, die die Stadt an die Grundeigentümer zu zahlen hat, an die Stadtwerke übergeht, wobei das „bürgerliche“ Eigentum in Form der Erbbaurechte bei der Stadt verbleibt. Die Dauer des Nutzungsvertrages soll dabei an die Restlaufzeit des Gesamterbbaurechts (2068) geknüpft werden. Während der Laufzeit wäre die Stadt zu Verfügungen über den Vertragsgegenstand nicht berechtigt; nach deren Ende ginge das Parkhaus gegen Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes wieder an die Stadt zurück.

 

Dieser Übergang des wirtschaftlichen Eigentums hätte den Vorteil, daß die Stadtwerke ihre Aufwendungen im Verbund steuerlich gelten machen könnten. Um das jedoch verläßlich abzusichern, wurde beim zuständigen Finanzamt ein „Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“ zu der skizzierten Neugestaltung gestellt, speziell zu dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums am Parkhaus Oberstadt.

 

Solange darauf keine positive Antwort des Finanzamtes vorliegt, besteht also noch ein Risiko, ob diese Operation wie gedacht ablaufen kann. Bei einer negativen Antwort, wenn also das Parkhaus nicht an die Stadtwerke übergehen kann, müßte die Stadt natürlich die bis dahin von den Stadtwerken vorfinanzierten Sanierungsaufwendungen diesen wieder erstatten.

 

 

 

 

Dietrich Möller                                                                         Egon Vaupel

Oberbürgermeister                                                                 Bürgermeister

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