Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0031/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2004
hier: Verfügung des Regierungspräsidiums Gießen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
22.02.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
25.02.2005
|
Sachverhalt
Begründung
Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat die
in § 2 der Nachtragshaus-haltssatzung 2004 vorgesehene Kreditaufnahme genehmigt.
Die übrigen Festsetzungen aus der
Nachtragshaushaltssatzung sind nicht genehmigungs-pflichtig.
Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des
Regierungspräsidiums wird der Stadt-verordnetenversammlung hiermit nach § 50
Abs. 3 HGO zur Kenntnis gegeben.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister