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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0031/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

 

            von der beigefügten Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2004 und der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 26. Januar 2005 Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat die in § 2 der Nachtragshaus-haltssatzung 2004 vorgesehene Kreditaufnahme genehmigt.

 

Die übrigen Festsetzungen aus der Nachtragshaushaltssatzung sind nicht genehmigungs-pflichtig.

 

Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der Stadt-verordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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