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Ratsinformation
Antrag der BfM - VO/0045/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der BfM-Fraktion betr. Besetzung des nach dem Ergebnis der OB-Direktwahl vom 30.01.2005 frei werdenden Magistratspostens des hauptamtlichen Stadtrats / der hauptamtlichen Stadträtin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der BfM
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.02.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.02.2005
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Sachverhalt
Begründung:
Das Ergebnis der Direktwahl zum Oberbürgermeisteramt vom 30.01.2005 hat bereits im ersten Wahlgang klare Verhältnisse geschaffen.
Es mag gewillkürte Folge dieser klaren Verhältnisse sein, dass SPD und Bündnis 90/Die GrünenFraktionen gemäß ihrer Koalitionsvereinbarung die Positionen des Bürgermeisters und des Stadtrats schnellst möglich mit den eigenen Farben besetzen wollen.
Die rot-grüne Koalitionsvereinbarung hat jedoch, wird sie mit Wirkung zum 01.07.2005 umgesetzt, die für die Finanzen der Universitätsstadt Marburg problematische Wirkung, dass im Falle eines die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse nicht bestätigenden Ergebnisses der Kommunalwahl 2006 Abwahlen stattfinden müssen, um dem bei demokratischen Wahlen geäußerten Willen der Marburger Bürgerschaft Rechnung zu tragen. Derartige Abwahlen wären mit erheblichen finanziellen Belastungen für unsere Stadt verbunden.
Diese finanziellen Belastungen sind für sich geeignet, die Entschließungsfreiheit der ab 2006 der neu zusammengesetzten Marburger Stadtverordnetenversammlung zu beeinträchtigen. Dies muss aus Gründen des Demokratieprinzips vermieden werden.
Der Preis der hier vorgeschlagenen Verfahrensweise wäre eine lediglich 9-monatige kommissarische Verwaltung einer hauptamtlichen Magistratsposition. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass angesichts der Tüchtigkeit der Marburger Stadtverwaltung im Zweifel auch zwei hauptamtliche Magistratsmitglieder in der Lage wären, die notwendigen Funktionen wahrzunehmen, kann im Sinne des Wohles der Stadt Marburg nur antragsgemäß beschlossen werden.
Marburg, den 02.02.2005
- Fridhelm Faecks -
(Vors. der Fraktion der Bürger für Marburg)
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