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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0049/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von 2 Mitgliedern für den Vorstand der Stiftung St. Jakob
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
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|
Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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25.02.2005
| |||
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18.03.2005
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.02.2005
| |||
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18.03.2005
|
Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen
der Umstrukturierung der Stiftung St. Jakob hatten der Vorstand der Stiftung
St. Jakob und die Stadtverordnetenversammlung im September letzten Jahres die
Änderung der Verfassung der Stiftung St. Jakob beschlossen. Bestandteil dieser
Verfassungsänderung war u.a. die Verkleinerung des Vorstands auf 3 Personen, da
die Stiftung zukünftig im wesentlichen nur noch als Eigentümerin der an die
Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH vermieteten Immobilien fungieren soll.
Nachdem
zum 01. Januar 2005 der Personal- und Betriebsübergang auf die Marburger
Altenhilfe St. Jakob gGmbH vollzogen ist und zwischenzeitlich auch das
Regierungspräsidium Gießen die geänderte Stiftungsverfassung genehmigt hat,
bedarf es nunmehr der (Neu-)Besetzung des Stiftungsvorstandes. Nach § 6 der
geänderten Stiftungsverfassung besteht der Vorstand aus folgenden
Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Marburg:
a) |
dem/der Oberbürgermeister/in oder einem von
ihm/ihr bestimmten Magistratsmitglied als Vorsitzende/n, |
b) |
einer/einem Stadtverordneten sowie |
c) |
einer/einem sachverständigen Bürgerin oder
Bürger. |
Die Mitglieder zu b) und c) werden demnach von
der Stadtverordnetenversammlung gewählt; dabei sollen beide Geschlechter im
Vorstand vertreten sein. |
Damit die
Stiftung St. Jakob in der geänderten Form handlungsfähig wird, wird um die
entsprechende Wahl der Verteter/innen für den Vorstand gebeten.
Dietrich
Möller Dr. Franz Kahle
Oberbürgermeister Stadtrat
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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