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Ratsinformation
Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/0053/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und SPD betr. Konzept zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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16.02.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.02.2005
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Magistrat wird gebeten
1.
eine
Übergangsregelung für das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene
Tagesbetreuungsausbaugesetz zu erarbeiten.
2.
bis
zum 31. Mai unter Beteiligung der in diesem Bereich tätigen Freien Träger -
ein Konzept zu Schaffung von zusätzlichen Plätzen zur Betreuung von Kindern
unter drei Jahren der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Dabei sollen neue
Wege der Bedarfsermittlung sowie Vorschläge zur zeitlichen und finanziellen
Umsetzung im Mittelpunkt stehen.
Folgende
Eckpunkte sollen in dem Konzept u.a. Berücksichtigung finden:
- Die Entwicklung des Betreuungsangebotes darf nicht zu Lasten
bestehender und weiterhin erforderlicher Betreuungsplätze gehen.
- Betreuungsplätze in KITAs , die aufgrund zurückgehender
Kinderzahlen nicht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine
Kindergartenplatz benötigt werden, können unter Berücksichtigung von
Qualitätsstandards in Krippenplätze umgewandelt werden oder in
alterserweiterte oder Familiengruppen ausgebaut werden. Dabei sind die
bisher in Marburg mit diesen Modellen gemachten Erfahrungen hinsichtlich
der erforderlichen Ausstattung zu berücksichtigen.
- Das Betreuungsangebot soll sich aus einem breiten, vielfältigen Mix
verschiedener Gruppenformen Familienbetreuung (Tagespflege),
altersgemischte Gruppen in Kindertagesstätten, Krippen- und Krabbelstuben
etc. in unterschiedlicher Trägerschaft zusammensetzen.
- Anzustreben ist der Ausbau von wohnungs- bzw. arbeitsplatznahen
Betreuungsplätzen entsprechend dem festgestellten tatsächlichen Bedarf für
Kinder unter drei Jahren.
- Das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren sollte so
geplant und konzipiert werden, dass auch Kleinkinder mit Behinderungen
integrativ betreut werden können.
- Wie bisher sollen für einen flexiblen Umgang mit Bedarfen neue
Gruppen auch in variablen Räumlichkeiten durch Anmietung von Wohnungen und
Häusern untergebracht werden. Oberstes Kriterium bleibt dabei die
Gewährleistung einer qualitätsvollen Betreuung.
- Im Zusammenhang mit dem von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Bündnis für Familien soll der Magistrat die heimische
Wirtschaft für ein klares Engagement für die Schaffung von
Betreuungsplätze und die Unterstützung von Familien zu gewinnen suchen.
- Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Konzepts sollen Vorschläge
vorgelegt werden, wie die Gebühren für die Betreuung von Kindern unter 3
Jahren in Krippen, in gemischten Gruppen und in der Tagespflege gestaltet
werden könnten.
·
Das Konzept soll neuere
Forschungsergebnisse und Praxisansätze (u.a. Opstapje; Early Excellence Center)
zur Stärkung der Eltern- und Erziehungskompetenz berücksichtigen.
Sachverhalt
Begründung:
Der
Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist auch in
Marburg groß und noch nicht gedeckt. Nach Expertenschätzung liegt die
Bedarfsdeckung bei rund 20%, die Europäische Union fordert im Rahmen der
Lissabon-Strategie eine Quote von 33%.
Dieses
Ziel wird nur durch eine enge Kooperation von Kommune, Einrichtungen, Eltern
und Unternehmen zu erreichen sein. Kinderfreundliche Strukturen und die bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen von der Stadt Marburg noch stärker
als bisher als Standortkriterien für die Kommune, aber auch für Unternehmen an
Bedeutung gewinnen.
Gute
Kinderbetreuung von Anfang unterstützt nicht nur die Eltern, sondern hilft auch
den Kindern bei der Herausbildung ihrer Persönlichkeit. Durch gute
Kinderbetreuung wird ihre soziale sprachliche, emotionale, kognitive und
physische Entwicklung gestärkt. Vor dem Hintergrund der großen
gesellschaftlichen Veränderungen in Familie und Beruf gewinnt zudem die
außerhäusliche Betreuung, Erziehung und Bildung immer mehr an Bedeutung.
Die
Kommune soll von der im Tagesbetreuungsausbaugesetz festgelegten
Übergangsregelung Gebrauch machen, in dem im Rahmen der Jugendhilfeplanung
jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes
beschlossen und jeweils bis zum 15. März der aktuelle Bedarf ermittelt und der
erreichte Ausbaustand festgestellt wird.
gez. Dietmar Göttling gez.
Ulrich Severin
gez. Christa Perabo gez.
Pandelis Chatzievgeniou