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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/0053/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird gebeten

1.      eine Übergangsregelung für das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz zu erarbeiten.

2.      bis zum 31. Mai – unter Beteiligung der in diesem Bereich tätigen Freien Träger - ein Konzept zu Schaffung von zusätzlichen Plätzen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Dabei sollen neue Wege der Bedarfsermittlung sowie Vorschläge zur zeitlichen und finanziellen Umsetzung im Mittelpunkt stehen.

 

Folgende Eckpunkte sollen in dem Konzept u.a. Berücksichtigung finden:

  • Die Entwicklung des Betreuungsangebotes darf nicht zu Lasten bestehender und weiterhin erforderlicher Betreuungsplätze gehen.
  • Betreuungsplätze in KITAs , die aufgrund zurückgehender Kinderzahlen nicht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Kindergartenplatz benötigt werden, können unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards in Krippenplätze umgewandelt werden oder in alterserweiterte oder Familiengruppen ausgebaut werden. Dabei sind die bisher in Marburg mit diesen Modellen gemachten Erfahrungen hinsichtlich der erforderlichen Ausstattung zu berücksichtigen.
  • Das Betreuungsangebot soll sich aus einem breiten, vielfältigen Mix verschiedener Gruppenformen – Familienbetreuung (Tagespflege), altersgemischte Gruppen in Kindertagesstätten, Krippen- und Krabbelstuben etc. – in unterschiedlicher Trägerschaft zusammensetzen.
  • Anzustreben ist der Ausbau von wohnungs- bzw. arbeitsplatznahen Betreuungsplätzen entsprechend dem festgestellten tatsächlichen Bedarf für Kinder unter drei Jahren.
  • Das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren sollte so geplant und konzipiert werden, dass auch Kleinkinder mit Behinderungen integrativ betreut werden können.
  • Wie bisher sollen für einen flexiblen Umgang mit Bedarfen neue Gruppen auch in variablen Räumlichkeiten durch Anmietung von Wohnungen und Häusern untergebracht werden. Oberstes Kriterium bleibt dabei die Gewährleistung einer qualitätsvollen Betreuung.
  • Im Zusammenhang mit dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Bündnis für Familien“ soll der Magistrat die heimische Wirtschaft für ein klares Engagement für die Schaffung von Betreuungsplätze und die Unterstützung von Familien zu gewinnen suchen.
  • Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Konzepts sollen Vorschläge vorgelegt werden, wie die Gebühren für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Krippen, in gemischten Gruppen und in der Tagespflege gestaltet werden könnten.

·         Das Konzept soll neuere Forschungsergebnisse und Praxisansätze (u.a. Opstapje; Early Excellence Center) zur Stärkung der Eltern- und Erziehungskompetenz berücksichtigen.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

 

Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist auch in Marburg groß und noch nicht gedeckt. Nach Expertenschätzung liegt die Bedarfsdeckung bei rund 20%, die Europäische Union fordert im Rahmen der Lissabon-Strategie eine Quote von 33%.

 

Dieses Ziel wird nur durch eine enge Kooperation von Kommune, Einrichtungen, Eltern und Unternehmen zu erreichen sein. Kinderfreundliche Strukturen und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen von der Stadt Marburg noch stärker als bisher als Standortkriterien für die Kommune, aber auch für Unternehmen an Bedeutung gewinnen.

 

Gute Kinderbetreuung von Anfang unterstützt nicht nur die Eltern, sondern hilft auch den Kindern bei der Herausbildung ihrer Persönlichkeit. Durch gute Kinderbetreuung wird ihre soziale sprachliche, emotionale, kognitive und physische Entwicklung gestärkt. Vor dem Hintergrund der großen gesellschaftlichen Veränderungen in Familie und Beruf gewinnt zudem die außerhäusliche Betreuung, Erziehung und Bildung immer mehr an Bedeutung.

 

Die Kommune soll von der im Tagesbetreuungsausbaugesetz festgelegten Übergangsregelung Gebrauch machen, in dem im Rahmen der Jugendhilfeplanung jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes beschlossen und jeweils bis zum 15. März der aktuelle Bedarf ermittelt und der erreichte Ausbaustand festgestellt wird.

 

 

 

gez. Dietmar Göttling                        gez. Ulrich Severin

 

 

gez. Christa Perabo                        gez. Pandelis Chatzievgeniou

 

 

                                                                                                                                                                                                 

 

 

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