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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0072/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg IV (Marbach, Dagobertshausen, Michelbach) wird ein Schiedsmann  sowie ein Stellvertreter ge­wählt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Amtsgericht Marburg hat mitgeteilt, dass der Schiedsmann, Herr Heinrich Acker, sowie der stellv. Schiedsmann, Herr Manfred Hachenberg, mitgeteilt haben, dass sie aus gesundheitlichen Gründen für ihr Amt als Schiedsmann bzw. stellv. Schiedsmann nicht mehr zur Verfügung stehen. Somit ist umgehend eine Neuwahl erforderlich.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf  Jahre   gewählt.   Zur  Wahl   bedarf  es  der  Mehrheit  der  gesetzlichen  Zahl   der Gemeindevertreter.

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

1.      wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.      eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.      wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;

4.      wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.      wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

 

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

1.   bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;

2.   nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.   durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Mit Schreiben vom 09.12.2004 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen. Zudem erfolgte gemäß den    Verwaltungsvorschriften    zu    §    4    HSchAG    am   16.12.2004    eine    „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse" sowie in der „Marburger Neuen Zeitung".

Es liegen folgende Wahlvorschläge vor:

Die Ortsbeiräte Dagobertshausen, Marbach und Michelbach schlagen einvernehmlich

für den Schiedsmann

Herrn Günter Liebmann, Michelbacher Straße 11, 35041 Marburg-Michelbach;

 

für den stellvertr. Schiedsmann

Herrn Alois Hollingshaus, Brunnenstraße 37, 35041 Marburg-Marbach

vor.

Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.

Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen, dass kein Wahlvorschlag vorgelegt wurde.

 

Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den Vorschlägen angehört. Diese stimmt der Wahlen der Vorgeschlagenen zu.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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