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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0073/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore Gottschlich (Nr. 5 02/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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25.02.2005
|
Sachverhalt
Stellungnahme:
Der
Verein Tuntonia wird wie alle anderen ZuwendungsempfängerInnen auch
regelmäßig jährlich aufgefordert, die zweckentsprechende Verwendung des
städtischen Zuschusses bis spätestens 30. April des Folgejahres nachzuweisen.
Die Auszahlung der Abschläge erfolgt unter der v.g. Bedingung. Eine
rückwirkende Bezuschussung der Träger hat bisher nicht stattgefunden, da die
Stadtverordnetenversammlung den Haushalt und somit auch die Zuwendungen an
freie Träger für das jeweilige laufende Kalenderjahr beschließt.
Die
Verwendungsnachweise des Vereins Tuntonia für die Jahre 2002 und 2003 liegen
vor, der für 2004 ist angefordert. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Marburg
hatte den Verwendungsnachweis 2002 geprüft und keine Beanstandungen vermerkt.
Da sich die Angaben im Verwendungsnachweis 2003 nicht wesentlich von denen im
Verwendungsnachweis 2002 unterschieden, wurde auf eine erneute Prüfung durch
das Rechnungsprüfungsamt verzichtet.
Zu den
Aktivitäten des Vereins ist dem Magistrat bekannt, dass Tuntonia regelmäßig
Veranstaltungen für Schwule durchführt (Partys, Sprechstunden, etc.).
Der
Magistrat hat aber daneben bereits im Jahr 2003 davon Kenntnis erlangt, dass es
in dem Verein zwischen verschiedenen (z. T. ehemaligen) Mitgliedern
Auseinandersetzungen gibt. Zumindest in einem Fall musste das Landgericht
Marburg über vereinsrechtliche Fragen entscheiden.
Die Stadt
hat dem Verein angeboten, bei der Klärung der Verhältnisse und der
Stabilisierung der Vereinsstrukturen behilflich zu sein, falls dies gewünscht
ist.
Dem
Verein ist deutlich gemacht worden, dass eine Bezuschussung durch die Stadt nur
in Frage kommt, wenn a) die Finanzen in Ordnung sind bzw. gebracht werden und
b) künftig wieder inhaltliche Arbeit im Vordergrund steht.
Dr. Franz
Kahle
Stadtrat
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