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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0081/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell (Nr. 11 02/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
|
25.02.2005
|
Beschlussvorschlag
Was
müssen Bürgerinnen und Bürger tun, wenn sie für 2 Wochen das mobile
Geschwindigkeitsmess- und Anzeigegerät der Straßenverkehrsbehörde in ihrer
Straße haben möchten und wie erfahren die Anwohner von den Messergebnissen?
(Und insbesondere: Ist das Gerät intelligent genug auszuwerten, ob es sich bei
den Rasern um Anlieger handelt oder um reine Durchreisende?)
Sachverhalt
Der Ort
der Aufstellung wird mit der Verkehrsüberwachung und der Polizei abgestimmt und
auf besonders sensible Standorte begrenzt (Ortseingänge, Schulen, Kindergärten
u. ä.). Die Aufstellung darf die Verkehrssicherheit für andere
Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer weder durch die verringerte
Sichtbarkeit noch durch Inanspruchnahme von den Verkehrsflächen
beeinträchtigen. Die Messergebnisse dienen als Grundlage für evtl. weitere
Maßnahmen, wie z. B. Radarmessungen, Änderung bzw. Ergänzung der Beschilderung
usw.
Die
Geschwindigkeitsmessanlage erfasst und zeigt die gefahrene Geschwindigkeit an.
Die Erfassung erfolgt nicht kennzeichenbezogen, insofern können auch keine
Rückschlüsse aus den erfassten Daten gezogen werden, ob es sich bei den
Rasern um Anlieger handelt oder um andere Verkehrsteilnehmer.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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