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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0081/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Was müssen Bürgerinnen und Bürger tun, wenn sie für 2 Wochen das mobile Geschwindigkeitsmess- und Anzeigegerät der Straßenverkehrsbehörde in ihrer Straße haben möchten und wie erfahren die Anwohner von den Messergebnissen? (Und insbesondere: Ist das Gerät intelligent genug auszuwerten, ob es sich bei den Rasern um Anlieger handelt oder um reine „Durchreisende“?)

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Sachverhalt

Der Ort der Aufstellung wird mit der Verkehrsüberwachung und der Polizei abgestimmt und auf besonders sensible Standorte begrenzt (Ortseingänge, Schulen, Kindergärten u. ä.). Die Aufstellung darf die Verkehrssicherheit für andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer weder durch die verringerte Sichtbarkeit noch durch Inanspruchnahme von den Verkehrsflächen beeinträchtigen. Die Messergebnisse dienen als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen, wie z. B. Radarmessungen, Änderung bzw. Ergänzung der Beschilderung usw.

 

Die Geschwindigkeitsmessanlage erfasst und zeigt die gefahrene Geschwindigkeit an. Die Erfassung erfolgt nicht kennzeichenbezogen, insofern können auch keine Rückschlüsse aus den erfassten Daten gezogen werden, ob es sich bei den „Rasern“ um Anlieger handelt oder um andere Verkehrsteilnehmer.

 

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