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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0367/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Inwieweit bestehen zwischen den Schulen in städtischen Trägerschaften und den zuständigen kirchlichen Behörden Absprachen, über die wöchentlichen unterrichtsfrei zu belassenden Nachmittage für die Schuljahre in der Vorbereitung auf die Konformation bzw. Firmung?

 

Es antwortet der Bürgermeister.

 

Gemäß § 1 der Verordnung über die Stundentafel sollen in der Regel für die Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Nachmittage unterrichtsfrei sein, um an dem kirchlichen Unterricht zur Vorbereitung auf die Erstkommunion, die Firmung oder die Konfirmation teilzunehmen.

Auch für die Marburger Schulen bestehen entsprechende Absprachen. Diese erfolgen zwischen dem Pädagogisch-Theologischen Institut und dem Staatlichen Schulamt.

In der Regel findet dienstags und freitags kein Pflichtunterricht über die 7. Stunde hinaus statt.

 

Sollte es dennoch in Einzelfällen zu Überschneidungen mit dem kirchlichen Unterricht kommen, bemühen sich die weiterführenden Schulen um einvernehmliche Lösungen.

 

Im Übrigen ist festzuhalten, dass in den Jahrgangsstufen 6 - 8 nur in sehr geringem Umfang Pflichtunterricht am Nachmittag stattfindet.

 

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