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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0367/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Alexander Usinger (Nr.12 9/01)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
28.09.2001
|
Beschlussvorschlag
Inwieweit
bestehen zwischen den Schulen in städtischen Trägerschaften und den zuständigen
kirchlichen Behörden Absprachen, über die wöchentlichen unterrichtsfrei zu
belassenden Nachmittage für die Schuljahre in der Vorbereitung auf die
Konformation bzw. Firmung?
Es
antwortet der Bürgermeister.
Gemäß
§ 1 der Verordnung über die Stundentafel sollen in der Regel für die
Schülerinnen und Schüler mindestens zwei Nachmittage unterrichtsfrei sein, um
an dem kirchlichen Unterricht zur Vorbereitung auf die Erstkommunion, die
Firmung oder die Konfirmation teilzunehmen.
Auch
für die Marburger Schulen bestehen entsprechende Absprachen. Diese erfolgen zwischen
dem Pädagogisch-Theologischen Institut und dem Staatlichen Schulamt.
In
der Regel findet dienstags und freitags kein Pflichtunterricht über die 7.
Stunde hinaus statt.
Sollte
es dennoch in Einzelfällen zu Überschneidungen mit dem kirchlichen Unterricht
kommen, bemühen sich die weiterführenden Schulen um einvernehmliche Lösungen.
Im
Übrigen ist festzuhalten, dass in den Jahrgangsstufen 6 - 8 nur in sehr
geringem Umfang Pflichtunterricht am Nachmittag stattfindet.
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