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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/0104/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend und künftig monatlich zu folgenden Fragen detailliert und mit Zahlen veranschaulicht zu berichten bzw. entsprechende schriftliche Berichte anzufordern und den Stadtverordneten zugänglich zu machen:

1.      Wie werden die im Oktober 2004 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Qualitätsstandards für „Arbeitsgelegenheiten“ nach SGB II sichergestellt?

2.      Wie viele sogenannte „Arbeitsgelegenheiten“ (1-€-Jobs) sind im Landkreis von welchen Trägern seit 01. Januar 2005 angeboten worden?

  1. Welche „Arbeitsgelegenheiten“ bei welchen Trägern wurden tatsächlich besetzt?
  2. Welche Arbeiten werden dort erledigt? In welchen Arbeitsgelegenheiten findet eine Qualifizierung der Empfänger von AlG II statt? Welche Fähigkeiten und Fertigkeiten werden dort vermittelt?
  3. Wie oft konnte bisher jemand aus einer „Arbeitsgelegenheit“ in den ersten Arbeitsmarkt gelangen?
  4. Wie ist in den einzelnen „Arbeitsgelegenheiten“ die genaue Vergütung pro Stunde?
  5. Ist sichergestellt, dass keine „Arbeitsgelegenheit“ Tätigkeiten beinhaltet, die von einheimischen Betrieben und dort regulär beschäftigten Menschen erledigt werden können – wie z. B. Renovierungsarbeiten oder Transporte? Nach welchen konkreten Kriterien prüft der Beirat, dass tatsächlich nur „zusätzliche“ Arbeit über 1-€-Jobs erledigt wird?
  6. Wie viele Widersprüche gegen Bescheide auf ALG II-Anträge wurden eingelegt? Wie oft mussten Bescheide korrigiert werden?

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

Die Arbeitsmarktreform ist immer noch sehr umstritten und ihr Start mit vielen Problemen behaftet. Durch die Medien gehen Meldungen über fehlerhafte Bescheide und über „Arbeitsgelegenheiten“, die Tätigkeiten beinhalten, die von regulären Betrieben erledigt werden sollten. Die Meldungen verunsichern die Menschen, die von „Hartz IV“ betroffen sind oder betroffen sein könnten.

Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf detaillierte Informationen. Da das „Job-Center“ seine Tätigkeit im Einzelfall dokumentiert, dürften die geforderten Berichte auch mit vertretbarem Aufwand zusammenzustellen sein.

 

 

Eva Chr. Gottschaldt

gez. Henning Köster

 

 

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