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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0126/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung  wird gebeten zu beschließen:

 

 

            Die Stadtverordnetenversammlung ist damit einverstanden, daß der Magistrat gegen-über dem Land Hessen, Sozialministerium, eine rechtsverbindliche Erklärung des Inhalts abgibt, daß die Stadt Marburg ein zinsfreies Investitionsfondsdarlehen als Schuldnerin vom Land Hessen entgegennimmt und als Gläubigerin an AurA e. V. weiterreicht.

 

Das dadurch zwischen der Stadt Marburg und AurA entstehende Darlehen ist vorab von AurA grundbuchrechtlich in angemessener Weise (an rangbereitester Stelle) zu sichern; die Tilgung, die die Stadt dem Land gegenüber zu leisten hat, ist von AurA zeitgleich der Stadt zu erstatten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist sich bewußt, daß die haushaltsrechtlich korrekte Abwicklung der Transaktion über einen Nachtrag zu regeln ist.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Der Verein AurA e. V. plant,  auf dem Gelände des ZSP in Marburg für die Erweiterung des Tagespflegeangebotes für ältere Menschen ein Grundstück zu kaufen und ein Gebäude zu errichten. Die Gesamtkosten der Maßnahme sollen 1.300.000 € betragen. Das Land Hessen fördert das Vorhaben voraussichtlich mit einer Zuwendung von 900.000 €, davon ca. die Hälfte als nicht rückzahlbare Zuwendung und die andere Hälfte als Darlehen aus dem Hess. Investitionsfonds.

 

Nach dem Investitionsfondgesetz kann das Land das Darlehen allerdings nicht direkt dem Verein bewilligen sondern nur einer Gebietskörperschaft. Das Land hat deshalb (etwas überraschend) Ende Januar 2005 die Stadt aufgefordert, sehr kurzfristig rechtsverbindlich zu erklären, daß die Stadt die Darlehensmittel entgegennehmen und zu den angegebenen Konditionen tilgen wird.

 

Die Stadt Marburg würde also dem Land gegenüber Schuldnerin des Darlehens. Dafür gibt es allerdings derzeit keine formale haushaltsrechtliche Ermächtigung. Die mit Null-Ansatz im Unterabschnitt 9110 des Vermögenshaushaltes 2005 vorgesehenen „Platzhalter“ reichen dafür nicht aus.

 

Der Magistrat braucht deshalb, damit er die geforderte rechtsverbindliche Erklärung abgeben kann, zumindest eine eindeutige Willenserklärung der Stadtverordnetenversammlung. Ohne diese Erklärung wäre das gesamte Projekt stark gefährdet.

 

Mit dem Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde ist diese Verfahrensweise informell abgestimmt.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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