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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0370/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist die Hangsicherung der alten Wein-Terassen nach dem Bau „Karmelitergasse 14" sichergestellt?

 

Es antwortet der Bürgermeister.

 

Mit der Baugenehmigung BTB 323/99 vom 30.09.1999 wurde im Zusammenhang mit der Standsicherheit des Hanges folgende Auflage vorgeschrieben:

Im Zuge der Rohbauarbeiten wird zwingend die Sicherung des nördlich an das Wohnhaus angrenzenden Hanges erforderlich. Im Steilhangbereich ist die Beachtung der Standsicherheit sämtlicher Teile des Grundstückes insbesondere auch während der notwendigen Materialanlieferung sowie während der Bauarbeiten sicherzustellen.

Mit der Überwachung sämtlicher Gründungs- und Erdarbeiten sowie notwendigen Sicherungsmaßnahmen und Herstellung der Stützmauerwerke ober- und unterhalb des Wohnhauses ist ein Bodensachverständiger zu beauftragen. Der Sachverständige ist der Bauaufsicht vor Beginn der Bauarbeiten zu benennen.

 

Mit der Aufstellung entsprechender Standsicherheitsnachweise sowie der Überwachung der Arbeiten wurde die Fa. Geonorm, Gesellschaft für Angewandte Geowissenschaften mbH beauftragt. Der Standsicherheitsnachweis wurde durch den hiesigen Prüfingenieur geprüft.

Die bisherige ordnungsgemäße Überwachung durch die Sachverständigen auf Übereinstimmung mit den Vorgaben und den Bodenkennwerten ist im Zuge von Ortsterminen erfolgt. Die abschließende Überwachung der Arbeiten durch Sachverständige ist ebenfalls sichergestellt.

 

Im Hinblick auf den Ausbauzustand der vorhandenen Erschließung wurde die Materialanlieferung nur mit kettenbereiften Kleinstfahrzeugen zugelassen.

 

Oberhalb der Gebäude wird das vorhandene Gelände dem ursprünglichen Terrassenverlauf des alten Weinberges wieder angepasst und entsprechend den Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde bepflanzt.

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