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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0370/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anni Röhrkohl (Nr.15 9/01)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.09.2001
|
Beschlussvorschlag
Ist die Hangsicherung der alten Wein-Terassen nach dem Bau „Karmelitergasse 14" sichergestellt?
Es
antwortet der Bürgermeister.
Mit der Baugenehmigung BTB 323/99
vom 30.09.1999 wurde im Zusammenhang mit der Standsicherheit des Hanges
folgende Auflage vorgeschrieben:
Im Zuge der Rohbauarbeiten wird
zwingend die Sicherung des nördlich an das Wohnhaus angrenzenden Hanges
erforderlich. Im Steilhangbereich ist die Beachtung der Standsicherheit
sämtlicher Teile des Grundstückes insbesondere auch während der notwendigen Materialanlieferung
sowie während der Bauarbeiten sicherzustellen.
Mit der Überwachung sämtlicher
Gründungs- und Erdarbeiten sowie notwendigen Sicherungsmaßnahmen und
Herstellung der Stützmauerwerke ober- und unterhalb des Wohnhauses ist ein
Bodensachverständiger zu beauftragen. Der Sachverständige ist der Bauaufsicht
vor Beginn der Bauarbeiten zu benennen.
Mit der Aufstellung entsprechender
Standsicherheitsnachweise sowie der Überwachung der Arbeiten wurde die Fa.
Geonorm, Gesellschaft für Angewandte Geowissenschaften mbH beauftragt. Der
Standsicherheitsnachweis wurde durch den hiesigen Prüfingenieur geprüft.
Die bisherige ordnungsgemäße
Überwachung durch die Sachverständigen auf Übereinstimmung mit den Vorgaben und
den Bodenkennwerten ist im Zuge von Ortsterminen erfolgt. Die abschließende
Überwachung der Arbeiten durch Sachverständige ist ebenfalls sichergestellt.
Im Hinblick auf den Ausbauzustand der vorhandenen Erschließung wurde die Materialanlieferung nur mit kettenbereiften Kleinstfahrzeugen zugelassen.
Oberhalb
der Gebäude wird das vorhandene Gelände dem ursprünglichen Terrassenverlauf des
alten Weinberges wieder angepasst und entsprechend den Auflagen der Unteren
Naturschutzbehörde bepflanzt.
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