Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0142/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2005
hier: Hst. 2110.700.9400.00 "Umbau BGH Cappel für das Betreuungsangebot der Erich-Kästner-Schule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Bernd Kauffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Anhörung
|
|
|
26.04.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Anhörung
|
|
|
29.04.2005
|
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1. Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 2110.700.9400.00 Umbau BGH Cappel für das Betreuungsangebot der Erich-Kästner-Schule von 25.000 zugestimmt.
2. Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben von 10.000 bei der HSt. 1300.001.9402.00 Umbau und Sanierung Feuerwehrhaus Wilhelm-Roser-Straße und von 15.000 bei der HSt. 2401.001.9400.00 Erneuerungsmaßnahmen (Adolf-Reichwein-Schule)
3. Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich
freigegeben.
4. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon
nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Das Betreuungsangebot der
EKS wird zur Zeit von insgesamt 44 Schüler/innen vom Unterrichtsende bis 14.00
Uhr in Anspruch genommen. Eine Gruppe mit 10 Schüler/innen wurde wegen
fehlender Räumlichkeiten in der Schule im Kindergarten Teichweg untergebracht.
Die verbleibenden 34 Schüler/innen werden in einem von zwei Pavillons auf dem
Schulgelände betreut.
Aus schulpädagogischen Gründen ist die Betreuung an zwei
Standorten nicht optimal und im Hinblick auf den maroden baulichen Zustand der
Pavillons nicht länger zumutbar.
Da die Schule sonst über keine geeigneten Räume verfügt,
soll das Betreuungsangebot in nicht genutzten Räume im benachbarten Bürgerhaus
untergebracht werden. Hierbei handelt es sich jeweils um die Gasträume der
Sportlerklause und des Restaurants im Unter- und Erdgeschoß und um einen Raum
im Untergeschoß, der bisher von mehreren Vereinen (Schach und Skatclub) genutzt
wurde.
Bevor diese Räume von der EKS genutzt werden können, müssen
folgende Erneuerungs-
und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden:
- Einbau von Ständerwänden in den ehemaligen Gasträumen zur
Abschottung vom
Bürgerhausbetrieb
- Einbau einer feuerhemmenden Tür
- Erneuerung der Beleuchtung einschließlich
Installationsarbeiten
- teilweise Erneuerung des Bodenbelages
- Erneuerung des Anstriches mit Sanitärbereich
Die ermittelten Kosten für die Umsetzung der Maßnahme
betragen 25.000,00 . Die Arbeiten
sollen in den Sommerferien ausgeführt werden, damit die EKS
die neuen Räume mit einer Gesamtfläche von 200,60 qm ab dem Schuljahr 2005/2006
nutzen kann. Nach Realisierung der Maßnahme werden im kommenden Jahr die maroden
Pavillons abgerissen.
Der Ortsbeirat hat der Maßnahme zugestimmt.
Die unter Ziffer 2. des Beschlußtenors genannten
Haushaltsstellen können zur Deckung herangezogen werden, weil es sich um
Wiederholungsveranschlagungen handelt, die vorsorglich für die Abrechung der
Maßnahmen vorgesehen wurden. Die Schlußrechnungen gingen aber noch kurzfristig
Ende 2004 ein und konnten aus dem Haushalt 2004 auch noch abgewickelt werden.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen