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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0160/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wann wurde das Procedere – entgegen der Vereinbarung mit den Mieterinnen und Mietern – geändert, dass alle Mieterinnen und Mieter der GeWoBau, ob gewünscht oder nicht, ob kabelanschlussfähige Geräte oder nicht, die Kabelanschlussgebühren zahlen müssen? Wer hat das wann entschieden?

 

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Sachverhalt

Die GeWoBau hat bereits vor 15 Jahren die Firma Medien-Energie-Technik GmbH MET, eine Tochter der Wohnstadt mit der erstmaligen Verkabelung ihres Wohnungsbestandes beauftragt. Der Vertrag ist zum 31.12.2004 ausgelaufen. Ab 2005 ist der neue Partner die Firma iesy Hessen GmbH & Co KG

 

Bis 2004 wurde die Kabelgebühr noch direkt an die MET gezahlt. Seit Januar 2005 hat die GeWoBau den Gebühreneinzug selbst übernommen.

 

Der von der GeWoBau abgeschlossene Vertrag ist hinsichtlich von Leistung und Preis beispielhaft in der Bundesrepublik. Während bisher nur Fernseh- und Hörfunkprogramme über das Breitbandkabel zu empfangen waren, ist jetzt über den Multimediaanschluss auch ein Internetzugang möglich.

 

Für 11,90 €uro im Monat – die alte Gebühr betrug übrigens 10,70 €uro - steht dem Kunden der GeWoBau neben einer Vielzahl von Fernseh- und Hörfunkprogrammen eine Flatrate mit doppelter ISDN Geschwindigkeit zur Verfügung. Die Mieter der GeWoBau surfen also ab Mai 2005 nicht mehr über die Telefonleitung, sondern über das Breitbandkabel. Die Mieter der GeWoBau können also 24 Stunden online sein, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

 

Dieses Inklusiv-Angebot ist praktisch konkurrenzlos gut.

 

Die Übertragungskapazität des Netzes erlaubt übrigens zusätzliche Angebote. Die Mieter können Programmpakete mit ausländischen Programmen erwerben. Die GeWoBau hofft auf diesem Weg, den Satellitenschüsseln Herr zu werden.

 

Breitbandkabelgebühren gehören gemäß Betriebskostenverordnung in Verbindung mit § 19 des Wohnraumförderungsgesetzes zu den umlagefähigen Betriebskosten wie Gartenpflege, Straßenreinigung oder Schornsteinfegergebühren. Anstelle der Breitbandkabelanlagen gab es früher die Gemeinschaftsantennenanlage.

 

Der Text der Kleinen Anfrage suggeriert, das es keine vertragliche Grundlage für die Umlage der Breitbandkabelgebühren gibt. Das ist falsch. Die Zahlung der Breitbandkabelgebühren war schon immer vertraglich vereinbart.

 

Unter den 2.583 Mietparteien der GeWoBau gibt es noch 35 Parteien, die grundsätzlich Widerspruch eingelegt haben. Darunter sind neben Senioren und Personen, die in Betreuungsverhältnissen leben, auch solche, die nach eigenen Angaben weder über einen Fernseher noch über ein Radio verfügen.

 

Hier wird im Einzelfall entschieden. Nach jetzigem Sachstand wird die GeWoBau aber nur in wenigen dieser Fälle einen Gebührenverzicht erklären. Denn im Grundsatz muss gelten, das eine Leistung auch bezahlt werden muss.

 

Im übrigen ist die geringe Zahl der Widersprüche ein deutlicher Hinweis auf die Vertragstreue der GeWoBau-Kunden und auf die Attraktivität des Angebots.

 

Wer keine kabelanschlussfähigen Geräte mehr hat, kann übrigens seit dem 06.12.2004 gar keine Programme mehr empfangen. Der terrestrische Empfang wurde nun auch von ARD und ZDF eingestellt. Der digitale Empfang reicht nur bis Gießen. Die GeWoBau ist aber verpflichtet, die Lieferung von TV-Programmen technisch sicherzustellen.

 

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