Seiteninhalt
Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0160/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Marianne Wölk (Nr.9 03/05)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Vorberatung
|
|
|
18.03.2005
|
Beschlussvorschlag
Wann wurde das Procedere
entgegen der Vereinbarung mit den Mieterinnen und Mietern geändert, dass alle
Mieterinnen und Mieter der GeWoBau, ob gewünscht oder nicht, ob
kabelanschlussfähige Geräte oder nicht, die Kabelanschlussgebühren zahlen
müssen? Wer hat das wann entschieden?
Sachverhalt
Die
GeWoBau hat bereits vor 15 Jahren die Firma Medien-Energie-Technik GmbH MET,
eine Tochter der Wohnstadt mit der erstmaligen Verkabelung ihres
Wohnungsbestandes beauftragt. Der Vertrag ist zum 31.12.2004 ausgelaufen. Ab
2005 ist der neue Partner die Firma iesy Hessen GmbH & Co KG
Bis 2004 wurde die Kabelgebühr noch direkt an die MET gezahlt. Seit Januar 2005 hat die GeWoBau den Gebühreneinzug selbst übernommen.
Der von der GeWoBau abgeschlossene Vertrag ist hinsichtlich
von Leistung und Preis beispielhaft in der Bundesrepublik. Während bisher nur
Fernseh- und Hörfunkprogramme über das Breitbandkabel zu empfangen waren, ist
jetzt über den Multimediaanschluss auch ein Internetzugang möglich.
Für 11,90 uro im Monat die alte Gebühr betrug übrigens
10,70 uro - steht dem Kunden der GeWoBau neben einer Vielzahl von Fernseh- und
Hörfunkprogrammen eine Flatrate mit doppelter ISDN Geschwindigkeit zur
Verfügung. Die Mieter der GeWoBau surfen also ab Mai 2005 nicht mehr über die
Telefonleitung, sondern über das Breitbandkabel. Die Mieter der GeWoBau können
also 24 Stunden online sein, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Dieses Inklusiv-Angebot ist praktisch konkurrenzlos gut.
Die Übertragungskapazität des Netzes erlaubt übrigens
zusätzliche Angebote. Die Mieter können Programmpakete mit ausländischen
Programmen erwerben. Die GeWoBau hofft auf diesem Weg, den Satellitenschüsseln
Herr zu werden.
Breitbandkabelgebühren gehören gemäß
Betriebskostenverordnung in Verbindung mit § 19 des Wohnraumförderungsgesetzes
zu den umlagefähigen Betriebskosten wie Gartenpflege, Straßenreinigung oder
Schornsteinfegergebühren. Anstelle der Breitbandkabelanlagen gab es früher die
Gemeinschaftsantennenanlage.
Der Text der Kleinen Anfrage suggeriert, das es keine
vertragliche Grundlage für die Umlage der Breitbandkabelgebühren gibt. Das
ist falsch. Die Zahlung der Breitbandkabelgebühren war schon immer
vertraglich vereinbart.
Unter den 2.583 Mietparteien der GeWoBau gibt es noch 35
Parteien, die grundsätzlich Widerspruch eingelegt haben. Darunter sind neben
Senioren und Personen, die in Betreuungsverhältnissen leben, auch solche, die
nach eigenen Angaben weder über einen Fernseher noch über ein Radio verfügen.
Hier wird im Einzelfall entschieden. Nach jetzigem Sachstand
wird die GeWoBau aber nur in wenigen dieser Fälle einen Gebührenverzicht
erklären. Denn im Grundsatz muss gelten, das eine Leistung auch bezahlt werden
muss.
Im übrigen ist die geringe Zahl der Widersprüche ein
deutlicher Hinweis auf die Vertragstreue der GeWoBau-Kunden und auf die Attraktivität
des Angebots.
Wer keine kabelanschlussfähigen Geräte mehr hat, kann
übrigens seit dem 06.12.2004 gar keine Programme mehr empfangen. Der
terrestrische Empfang wurde nun auch von ARD und ZDF eingestellt. Der digitale
Empfang reicht nur bis Gießen. Die GeWoBau ist aber verpflichtet, die Lieferung
von TV-Programmen technisch sicherzustellen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen