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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0162/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ralf Musket (Nr.11 03/05)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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18.03.2005
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Sachverhalt
Gemäß Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem BundesImmissionsschutzgesetz vom 11. Dezember 2002 (GVBl. I S. 773) gibt es folgende Regelungen:
-
für
die Übermittlung der Berichte nach § 11 Abs. 5 bis 7 und § 13 der Verordnung über
Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft vom 11. September
2002 (BGBl. I S. 3626)
ist das Hessische Umweltministerium zuständig.
-
für
die Durchführung der Aufgaben nach der Verordnung über Immissionswerte für
Schadstoffe in der Luft, außer für die Übermittlung der Berichte nach § 11 Abs.
5 bis 7 und § 13, ist das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie
zuständig.
Marburg
ist laut Vorgabe des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie eigentlich
der Region Mittelhessen/Nordhessen zugeordnet. Dennoch wird ein Vertreter des
Fachdienstes Umwelt und Naturschutz am 8. März 2005 auf Einladung aus dem
Ministerium an einem ersten Gespräch des Lenkungskreises für die Erstellung des
Luftreinhalteplanes für das Gebiet Lahn-Dill teilnehmen (siehe beiliegende
Karte), da die Gebietszuordnung einer ständigen Überprüfung unterliegt und auch
von der Luftschadstoffsituation abhängt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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