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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0171/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

 

1.         Der im Unterabschnitt 7000 "Stadtentwässerung" entstandene Überschuss in Höhe von 820.600,52 € wird der Gebührenausgleichsrücklage "Stadtentwässerung" zugeführt.

 

2.         Der im Unterabschnitt 7200 "Müllabfuhr" entstandene Fehlbetrag in Höhe von 236.291,82 € wird durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage "Müll-abfuhr" ausgeglichen.

 

3.         Die Gebührenhöhe für den Bereich "Müllabfuhr" ist zu überprüfen und ggf. anzu-passen.

 

4.         Im Verwaltungshaushalt werden im Rahmen der Budgetierung und aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Juni 2004 Haushaltsaus-gabereste von insgesamt 1.365.250,63 € gebildet.

 

5.         Die im Haushaltsjahr 2004 verfügten Haushaltssperren sind auch auf die gebildeten Haushaltsausgabereste anzuwenden.

 

6.         Die Budgetüberschreitungen der Fachdienste "Brandschutz", "Kultur" und "Tiefbau" sowie des Sonderbudgets EDV werden innerhalb der Dezernatsbudgets ausge-glichen.

 

7.         Im Vermögenshaushalt werden Haushaltsausgabereste von insgesamt 2.086.266,82 € gebildet.

 

8.                     Im Vermögenshaushalt werden Haushaltseinnahmereste in Höhe von insgesamt 7.586.721,00 € bei den Haushaltsstellen 9110/3770 "Kredite vom Kapitalmarkt" und 9110/3773 "Kredite vom Kapitalmarkt Wiederholungsveranschlagung" gebildet.

 

9.         Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes wird der Rücklage ein Betrag in Höhe von 2.150.812,27 € entnommen und über den Vermögenshaushalt in den Verwaltungs-haushalt überführt.

 

10.       Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2004 wird ein Betrag in Höhe von  6.283.412,13 € als Kommunaldarlehen durch Umbuchung von Kassenkrediten aufge-nommen.

 

11.       Das als Kassenkredit umgebuchte Kommunaldarlehen soll ab 2005 innerhalb von 10 Jahren zurückgeführt werden.

 

12.       Im Weiteren wird zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes die verbleibende Allge-meine Rücklage incl. Mindestrücklage in Höhe von 10.059.101,62 € aufgelöst und zur Deckung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes verwandt.

 

13.       Zur Deckung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden innere Darlehen aus der Sonderrücklage "Stadtentwässerung" und der "Haeuser-Stiftung" in Höhe von insgesamt 5,5 Mio. € aufgenommen.

 

14.       Die inneren Darlehen werden mit 10 % jährlich getilgt.

 

15.       Dem Stiftungskapital der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung werden 10 % des Zinser-trages 2004 in Höhe von 3.388,26 € zugeführt.

 

16.       Unter Berücksichtigung der Beschlüsse Nr. 1 bis 6, 9 und 15 schließt der Ver-waltungshaushalt mit einem Volumen von 144.543.026,54 € ausgeglichen ab.

 

17.       Unter Berücksichtigung der Beschlüsse Nr. 1 bis 16 schließt der Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 29.351.776,68 € ausgeglichen ab.

 

18.       Die Zusammenstellung in der Anlage 7 wird als Budgetbericht für das erste Quartal 2005 zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Abschluss der Gebührenhaushalte

 

 

Im Rahmen der Arbeiten für den Jahresabschluss 2004 sind zunächst die Gebührenhaushalte zu überprüfen und auszugleichen. Evtl. Überschüsse sind der entsprechenden Gebühren-ausgleichsrücklage zuzuführen bzw. evtl. Fehlbeträge aus dieser - soweit vorhanden - zu decken.

 

Im Haushalt der Stadt Marburg betrifft dies zur Zeit die Unterabschnitte 7000 "Stadtent-wässerung" und 7200 "Müllabfuhr".

 

Der Unterabschnitt 7000 "Stadtentwässerung" schließt im Haushaltsjahr 2004 mit einem Überschuss von 820.600,52 € ab. Dieser Überschuss ist der Sonderrücklage "Stadtent-wässerung" zuzuführen. Die Rücklage weist nach Zuführung des Überschusses somit zum 31. Dezember 2004 einen Bestand von 4.011.142,22 € auf.

 

Ein Abschluss des Unterabschnittes 7000 "Stadtentwässerung" ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Abschluss des Unterabschnittes 7200 "Müllabfuhr" weist einen Fehlbetrag von 236.291,82 € aus. Dieser Fehlbetrag ist durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage "Müll-abfuhr" zu decken. Die Rücklage weist nach Entnahme des Fehlbetrages somit zum 31. Dezember 2004 einen Bestand von 7.966,42 € aus.

 

Ein Abschluss des Unterabschnittes 7200 "Müllabfuhr" ist dieser Vorlage als Anlage 2 beige-fügt.

 

Da die Gebührenausgleichsrücklage "Müllabfuhr" fast aufgezehrt ist, soll zur Vermeidung von Fehlbeträgen in der Zukunft die Gebührenhöhe überprüft und, wenn notwendig, entsprechend angepasst werden.

 

 

Abrechnung der Budgets und Bildung von Haushaltsresten

 

 

Nach Anwendung der Budgetierungsrichtlinien ergaben sich Budgetreste in Höhe von 1.341.372,63 €, die ins Haushaltsjahr 2005 vorgetragen wurden. Eine Zusammenstellung der Budgetreste einmal als Gesamtzusammenstellung und dann jeweils noch einmal als Gesamtbudget sowie der Gruppen 4 bis 6 und 8 und Gruppe 7 ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Die Auswirkungen auf die Budgets des Haushaltsjahres 2005 sind der Anlage 7 zu entnehmen.

 

Außerhalb der Budgets wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Juni 2004 bei der Hst. 1111/7181 "Semesterkarte" ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 23.878,00 € gebildet. Somit ergeben sich im Verwaltungshaushalt 2004 Haushaltsausgabereste von insgesamt 1.365.250,63 €.

 

Im Weiteren ist dieser Vorlage eine Liste der im Verwaltungshaushalt 2004 gebildeten Haus-haltsausgabereste beigefügt (Anlage 4).

 

Die im Haushaltsjahr 2004 entstandenen Budgetüberschreitungen sollen wie folgt innerhalb der Dezernate ausgeglichen werden, so dass eine Belastung der Budgets der Folgejahre nicht vorgenommen werden muss:

 

 

a)            Sonderbudget EDV

 

Budgetüberschreitung                                                                        21.285,99 €

 

Einsparungen in den Fachdiensten

- Stadtentwicklung und -planung                                                18.218,25 €

- Kasse und Buchhaltung                                                       3.067,74 €

 

 

Der Deckung des Fehlbetrages im Sonderbudget EDV aus nicht verbrauchten Budgetmitteln des Dezernates I hat der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt.

 

 

b)            Sonderbudget Personal

 

Budgetüberschreitung                                                                      396.564,29 €

 

Deckung über die Deckungsreserve Personal                      396.564,29 €

 

 

c)            Fachdienst Brandschutz

 

Budgetüberschreitungen Gr. 4 - 6, 8                                     58.089,69 €

 

Einsparungen in den Fachdiensten

- Brandschutz (Leitstelle)                                                           8.259,77 €

- Standesamt                                                                               9.249,86 €

- Stadtbüro                                                                               15.616,10 €

- Übrige im Fachbereich 3                                                 24.963,96 €

 

 

d)            Fachdienst Kultur

 

Budgetüberschreitungen Gr. 4 - 6, 8                                     10.098,23 €

 

Einsparungen im Fachdienst

- Bauaufsicht                                                                             10.098,23 €

 

 

e)            Fachdienst Tiefbau

 

Budgetüberschreitung Gr. 7                                                      287,00 €

 

Einsparungen im Fachdienst

- Kultur                                                                                          287,00 €

 

 

(Hinweis: bewilligte überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 212.300,-- €)

 

 

Im Weiteren ist dieser Vorlage eine Stellungnahme des Fachdienstes "Bauverwaltung, Gebäudewirtschaft und Vermessung" zur Abwicklung des Sonderbudgets "Gebäudewirtschaft" beigefügt (Anlage 8).

 

Da das Budget der Tiefbauabteilung im Bereich der Gr. 4 - 6, 8 nur unter Inanspruchnahme einer überplanmäßigen Ausgabe ausgeglichen werden konnte und diese Mittel nicht weiter übertragen werden können, können auch die nicht verbrauchten Mittel für die Unterhaltung der Wirtschaftswege in diesem Budget nicht übertragen werden. Um jedoch die im Haushaltsjahr 2004 nicht verausgabten Mittel in Höhe von 55.182,44 € für diesen Zweck verfügbar zu machen, werden zusätzlich folgende Budgetreste gebildet:

 

 

Unterhaltung der Wirtschaftswege

 

Budgets

 

-  Fachdienst Stadtbücherei                                                    1.912,29 €

-  Fachdienst Bauverwaltungsabteilung                                  8.775,60 €

-  Fachdienst Bauaufsicht                                                       7.563,41 €

-  Fachdienst Hochbau                                                            3.632,92 €

-  Fachdienst Vermessung                                                 10.561,12 €

 

 

Der verbleibende Betrag für die Unterhaltung der Wirtschaftswege wird über das Budget des Fachdienstes Tiefbau zur Verfügung gestellt.

 

 

Kapitalaufstockung der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16. Februar 2001 den Beschluss gefasst, dass der Magistrat beauftragt wird, u. a. zu prüfen, ob nicht wenigstens 10 Prozent des jährlichen Er-trages der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung zur Kapitalaufstockung verwendet und damit der Stiftungszweck unabhängig von der Geldentwertung dauerhaft gesichert werden kann. Weiterhin wurde beschlossen, dass der Ertrag hauptsächlich zur Erwirtschaftung eines Teiles der Abschreibungen der öffentlichen Badeanstalten der Stadt Marburg dienen soll.

 

Im Haushaltsjahr 2004 wurden Zinserträge von insgesamt 33.882,59 € erzielt, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

 

 

Kapital/€

Zinsen/€

Zinssatz/%

Sparbuch

128.245,40

6.091,66

4,75

 

 

 

 

Kassenverstärkung

1.543.940,32

27.790,93

1,8

 

 

 

 

insgesamt

1.672.185,72

33.882,59

 

 

 

Somit können 10 %, d. h. 3.388,26 €, zur Kapitalaufstockung und 90 %, d. h. 30.494,33 €, zur Finanzierung eines Teiles der Abschreibungen der öffentlichen Badeanstalten der Stadt Marburg eingesetzt werden.

 

 

Abschluss des Verwaltungshaushaltes, Abschluss des Vermögenshaushaltes/Zufüh-rung

 

 

Nach den oben genannten Buchungen schließt der Verwaltungshaushalt mit einem Überschuss (vor Zuführung) von insgesamt 4.477.986,19 € ab. Von diesem Überschuss wird dem Ver-mögenshaushalt die Pflichtzuführung zugeführt, die sich wie folgt zusammensetzt:

 

 

            Pflichtzuführung (ordentliche Tilgung und

            Kreditbeschaffungskosten)                                                    5.388.211,71 €

 

            Fehlbelegungsabgabe für Wohnungsbauförderung                        317.148,33 €

 

            Zinsen für zweckgebundene Rücklagen                                      6.164,20 €

 

            Verlagerung von Budgetmitteln

            in den Vermögenshaushalt                                                       40.073,16 €

            (Astrid-Lindgren-Schule = 73,16 €,

            Fachdienst Soziales = 40.000,00 €)

 

            Rücklagenzuführung zur Versorgungsrücklage                   56.600,54 €

           

            Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage                            820.600,52 €

 

            insgesamt                                                                              6.628.798,46 €

                                                                                                            ===========

 

Hieraus ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 2.150.812,27 €, der durch eine Rücklagenent-nahme gedeckt wird.

 

Gegenüber den Haushaltsplanungen ergibt sich im Verwaltungshaushalt unter Berücksich-tigung der gebildeten Haushaltsausgabereste eine Verbesserung in Höhe von 3,7 Mio. €, die sich im Wesentlichen wie folgt begründen lässt:

 

 

Mehreinnahmen Gewerbesteuer                                 1,1 Mio. €

 

Einsparungen bei den Zinsen                                      0,7 Mio. €

 

Einsparung bei der Pflichtzuführung                                  0,5 Mio. €

 

Alle anderen Veränderungen unterschreiten einen Betrag von 0,5 Mio. €.

 

Im Vermögenshaushalt 2004 werden Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.086.266,82 € gebildet (Anlage 5). Alle weiteren benötigten Haushaltsmittel wurden als Wiederholungsveran-schlagungen im Vermögenshaushalt 2005 berücksichtigt.

 

Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2004 berechnet sich nach den Ist-Werten folgende Netto-Neuverschuldung:

 

 

Kreditaufnahme vom Land Hessen 

1.919.291,88 €

 

 

Kredite vom Kapitalmarkt

 6.283.412,13 €*)

 

 

abzüglich 

 

 

 

Tilgung an Bund 

3.579,04 €

 

 

Tilgung an Land Hessen 

1.457.188,65 €

 

 

Tilgung SEG-Kredite 

173.974,72 €

 

 

Tilgung an Kreditmarkt 

3.597.832,50 €

 

 

Netto-Neukreditaufnahme

 2.970.129,10 €

 

 

     *)     siehe Ziffer 10 des Beschlusstenors

 

 

Hinzu kommen 5,5 Mio. € an Inneren Darlehen.

 

Der Verwaltungshaushalt schließt nach Abschluss der kostenrechnenden Einrichtungen mit einem Volumen von 144.543.026,54 € ausgeglichen ab.

 

Nach Zuführung des Überschusses aus dem Verwaltungshaushalt ergibt sich im Ver-mögenshaushalt noch ein Fehlbetrag von 29.429.234,75 €.

 

Der Fehlbetrag des Vermögenshaushaltes resultiert zum einen aus dem Abgang von Haus-haltseinnahmeresten des Vorjahres und zum anderen aus verzögerten Kreditaufnahmen.

Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes werden deshalb Haushaltseinnahmereste in Höhe von 7.586.721,00 € gebildet. Da jedoch weiterhin ein Fehlbetrag von 21.842.513,75 € verbleibt, wird eine Umbuchung von Kassenkrediten in Höhe von 6.283.412,13 €, eine Rücklagenentnahme von 10.059.101,62 € und die Aufnahme eines inneren Darlehens in Höhe von 5,5 Mio. € erforderlich.

 

Dann schließt der Vermögenshaushalt mit einem Volumen von 29.351.776,68 € ausge-glichen ab.

 

Der Jahresabschluss in Kurzform ist der Anlage 6 (Muster 17) zu entnehmen.

 

 

Allgemeine Rücklage und Auswirkungen auf den Haushalt 2005

 

 

Die allgemeine Rücklage ist zum Haushaltsausgleich 2004 komplett aufgelöst worden.

 

In zukünftigen Haushaltsjahren ist jedoch wieder der Mindestbestand aufzubauen.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

Anlage 1:            Abschluss kostenrechnende Einrichtung "Stadtentwässerung"

 

Anlage 2:            Abschluss kostenrechnende Einrichtung "Müllabfuhr"

 

Anl. 3 - 3 c:            Auswertungen aus den Budgets Haushaltsjahr 2004

 

Anlage 4:            Zusammenstellung der Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt 2004

 

Anlage 5: Zusammenstellung der Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt 2004

 

Anlage 6: Endgültiger Abschluss gemäß Muster 17 GemHVO

 

Anlage 7: Auswertungen aus den Budgets Haushaltsjahr 2005

 

Anlage 8: Stellungnahme des Fachdienstes "Bauverwaltung, Gebäudewirtschaft und Vermessung" zur Abwicklung des Sonderbudgets "Gebäudewirtschaft"

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Finanz. Auswirkung

 

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