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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0177/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Baulandumlegungsverfahren im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 4/4 für den Bereich Fronhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Sonja Wasserberg
- Verfasser*in:
- Ruth, Walter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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20.04.2005
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.04.2005
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Sachverhalt
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24. Januar 2003 den
Bebauungsplan Fronhof als Satzung beschlossen. Anlass hierfür waren die
insbesondere im östlichen Bereich des Bebauungsplangebietes bestehenden
erheblichen städtebaulichen Defizite verbunden mit verschiedenen
Nutzungsansprüchen. Zum einen bestand der Wunsch nach Bau eines Mehrzweckraumes
für Schulsport und andere schulische Zwecke und zum anderen auch das private
Interesse zum Bau eines Appartementhauses.
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes und Umsetzung dieser
Nutzungsinteressen sind bezüglich des städtischen Grundstücksbestandes und des
Bestandes eines weiteren Eigentümers Grundstücksveränderungen erforderlich.
Hierzu wurden bereits seit Dezember 2001 mehrere Verhandlungsgespräche bzw.
Schriftwechsel geführt. Seit Juli 2004 zeichnet sich ab, dass der
Grundstückseigentümer kein Tauschinteresse mehr hat. Auf ein letztes leicht
modifiziertes Tauschangebot vom 14. Oktober 2004 wurde erst mit Schreiben vom
31. Januar 2005 reagiert. Mit Schreiben vom 15. März 2005 wurde dem
Grundstückseigentümer mitgeteilt, dass eine gemeinschaftliche Projektabwicklung
und damit auch ein Grundstückstausch auf freiwilliger Basis seitens der Stadt
nicht mehr für möglich erachtet wird. Dies geschieht insbesondere auch vor dem
Hintergrund, dass die Bohrungen für das erforderliche Bodengutachten auf dem
Privatgrundstück durch den Grundstückseigentümer zwischenzeitlich verhindert
wurden.
Das Umlegungsverfahren bietet die Möglichkeit, den auf
freiwilliger Basis angestrebten und inzwischen als gescheitert angesehenen
Grundstückstausch in einem öffentlich rechtlichen Verfahren durchzuführen. Es
ist dem Enteignungsverfahren vorzuziehen, da der Enteignungszweck, nämlich die
Bereitstellung der Gemeinbedarfsfläche (Bau der Mehrzweckhalle), auf andere
zumutbare Weise erreicht werden kann.
Egon Vaupel
Bürgermeister
Anlage
Kenntnis
genommen und einverstanden:
60 |
60.1 |
60.2 |
61 K |
61 SAN |
61 L |
60.5 |
60.6 |
60.7 |
74 |
23 |
67 |
|
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