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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0375/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2001
hier:Hst. 6150/9480 "Sicherung mittelalterliche Synagoge"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Herr Preis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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26.10.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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23.10.2001
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten, zu beschließen:
Gemäß
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 6150/9480 „Sicherung mittelalterliche
Synagoge“ bis zum Betrag von 35.000 DM zugestimmt.
Die
Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Einsparungen bei der Hst. 4640/9410
„Erneuerungen an verschiedenen Kindergärten“ in gleicher Höhe.
Gleichzeitig werden die entsprechenden Mittel
freigegeben.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Für den
Abschluss der Arbeiten und die feierliche Eröffnung im November 2001 sind noch
folgende
Maßnahmen erforderlich, die ursprünglich nicht vorgesehen waren:
Herstellung
eines Tisches und die Aufarbeitung
des
Schlusssteines zu dessen Präsentation: 20.000 DM
Verfugung
des Innenmauerwerks: 15.000 DM
Gesamt: 35.000 DM
Aufgrund
der Bedeutung der Baumaßnahme und der Bezuschussung durch das Landesamt
für
Denkmalpflege Hessen (insgesamt 600.000 DM) wird die Ministerin für Wissenschaft,
Forschung
und Kultur, Frau Ruth Wagner, an der Eröffnungsfeier teilnehmen. Die
vorgenannten Arbeiten müssen deshalb bis zum November fertiggestellt sein.
Die noch
vorhandenen Mittel bei der o.g. Haushaltsstelle von 72.605,21 DM werden für die
Abrechnung der bisher beauftragten Maßnahmen benötigt.
Die
Deckung des Betrages von 35.000 DM kann aus der Hst. 4640.9410 „Erneuerungen an verschiedenen Kindergärten“
erfolgen, da hier im Haushaltsjahr 2001 entsprechende Mittel eingespart werden
können.
Die Voraussetzungen
des § 100 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung stellt sich als
unvorhergesehen und unabweisbar dar. Eine Deckung ist gewährleistet.
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