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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0375/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, zu beschließen:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 6150/9480 „Sicherung mittelalterliche Synagoge“ bis zum Betrag von 35.000 DM zugestimmt.

 

            Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Einsparungen bei der Hst. 4640/9410 „Erneuerungen an verschiedenen Kindergärten“ in gleicher Höhe.

 

Gleichzeitig werden die entsprechenden Mittel freigegeben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Für den Abschluss der Arbeiten und die feierliche Eröffnung im November 2001 sind noch

folgende Maßnahmen erforderlich, die ursprünglich nicht vorgesehen waren:

 

Herstellung eines Tisches und die Aufarbeitung

des Schlusssteines zu dessen Präsentation: 20.000 DM

 

Verfugung des Innenmauerwerks: 15.000 DM

 

Gesamt: 35.000 DM

 

Aufgrund der Bedeutung der Baumaßnahme und der Bezuschussung durch das Landesamt

für Denkmalpflege Hessen (insgesamt 600.000 DM) wird die Ministerin für Wissenschaft,

Forschung und Kultur, Frau Ruth Wagner, an der Eröffnungsfeier teilnehmen. Die vorgenannten Arbeiten müssen deshalb bis zum November fertiggestellt sein.

 

Die noch vorhandenen Mittel bei der o.g. Haushaltsstelle von 72.605,21 DM werden für die Abrechnung der bisher beauftragten Maßnahmen benötigt.

 

Die Deckung des Betrages von 35.000 DM kann aus der Hst.  4640.9410 „Erneuerungen an verschiedenen Kindergärten“ erfolgen, da hier im Haushaltsjahr 2001 entsprechende Mittel eingespart werden können.

 

Die Voraussetzungen des § 100 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung stellt sich als unvorhergesehen und unabweisbar dar. Eine Deckung ist gewährleistet.

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