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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0183/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in den Außenstadtteilen; Prioritätenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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20.04.2005
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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19.04.2005
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10.05.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1) Der zeitliche Ablauf künftiger
Baulandausweisungen in den Außenstadtteilen orientiert sich an der in der
Anlage (Pkt. 4) beschriebenen Prioritätenliste.
2) Der Umsetzungsprozess ist, genauso wie die mit der Prioritätenliste verbundenen Zielsetzungen, im Sinne einer Erfolgskontrolle zu dokumentieren.
Sachverhalt
Begründung:
Die Vorlage steht in Kontinuität und im inhaltlichen
Zusammenhang mit folgenden Vorlagen/Beschlüssen sowie vorangegangenen
Abstimmungsgesprächen:
Þ Runder Tisch zwischen Magistrat
und Ortsvorstehern zum Thema Baulandausweisung in den Außenstadtteilen (Sept.
2002, Sept. 2004);
Þ Stadtverordnetenvorlage zur
Bevölkerungsentwicklung und künftigem Wohnungsbedarf (Mai 2003);
Þ Magistratsvorlage (verteilt an alle
Bauausschussmitglieder) zur Baulandsituation und
-bereitstellung
in den Außenstadtteilen (Juli 2004);
Þ Stadtverordnetenvorlage zum
demografischen Wandel der Marburger Bevölkerung
(Okt.
2004).
Eingangs dieser Vorlage wird in Erinnerung gerufen, dass für
den künftigen Baulandbedarf nicht mehr eine zahlenmäßig steigende Einwohnerzahl
der bestimmende Faktor, sondern die Entwicklung der Haushaltszahlen
entscheidend für den Umstand ist, weiterhin Baulandangebote der anhaltenden
Nachfrage gegenüber zu stellen. Die Annahme steigender Haushaltszahlen - bei
stagnierender bzw. leicht abnehmender Einwohnerzahl im Umkehrschluss die Folge
sinkender Haushaltsgrößen - zieht sich wie ein roter Faden durch alle Bundes-
und Länderprognosen. Nachdem in Marburg die aktuelle durchschnittliche
Haushaltsgröße ohnehin weit über dem Durchschnitt Hessens liegt (MR: 2001 bei
2,56 EW/HH; Hessen: 2003 bei 2,15 EW/HH) ist es alles andere als
wahrscheinlich, dass der laufende Prozess schrumpfender Haushaltsgrößen gerade
vor Marburg (Oberzentrum!) Halt macht, wie von verschiedenen Seiten immer
wieder betont wird (u. a. im Zusammenhang mit der Entwicklung des
ZSP-Geländes). Im Gegenteil, diesen Prozess sich zu verschließen und keine
diversifizierende Baulandangebote dem Nachfragermarkt zur Verfügung zu stellen,
hieße den Wohnstandort Marburg nachhaltig zu schädigen, da verengte
Marktverhältnisse und die damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Mieten bzw.
Baulandpreise auf sämtliche Nachfragesegmente abstoßend wirken.
In Erinnerung wird
auch gerufen, dass für die räumliche Verteilung der weiterhin notwendigen
Baulandangebote über das Stadtgebiet in erster Linie die Wohnpräferenzen von
Wohnungsmarktteilsegmenten (freistehendes Häuschen im Grünen) und der
politische Wille verantwortlich sind - unter rein städtebaulichen und
stadtökonomischen Aspekten sind verdichtete Wohnungsangebote in der Kernstadt
bzw. im verstädterten Bereich (Kernstadt, Cappel, Marbach, Ockershausen,
Wehrda) insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eindeutig
zu bevorzugen. Im Sept. 2004 wurde jedoch zwischen den Ortsvorstehern und dem
Magistrat quasi als Kompromiss vereinbart, dass auch durch den Umfang der
anstehenden Baulandgebote für die Außenstadtteile das Einwohnerverhältnis
zwischen dem verstädterten Bereich und den Außenstadtteilen (5 : 1) insgesamt
nicht wesentlich verändert werden soll. Vereinbart wurde auch, dass die
Ausweisung neuen Baulandes in den Außenstadtteilen zeitlich gestuft, orientiert
an einer Prioritätenliste, umgesetzt werden soll. Entsprechend den in der
Magistratsvorlage vom Juli 2004 (s. oben) getroffenen Annahmen stehen für die
nächsten 10 bis 15 Jahre maximal zwischen 120-200 Bauplätze in den neu
auszuweisenden Baugebieten sämtlicher Außenstadtteile insgesamt zur Verteilung
an.
Prioritätenliste mag zunächst neu klingen; lässt man jedoch die Baulandausweisungen der letzten Jahrzehnte Revue passieren, wird sehr schnell deutlich, dass eine zeitlich gestufte Baulandausweisung schon immer der Regelfall war. Neu ist lediglich, dass die zeitliche Reihenfolge nach nachvollziehbaren Kriterien und im Zusammenhang mit städtebaulichen und infrastrukturellen Aspekten gebracht und entsprechend organisiert wird.
Im Zuge der Anlage zu dieser Vorlage wird versucht anhand
der Kriterien
Þ Baulandsituation im Stadtteil,
Þ Zeitpunkt der letzten
Baugebietserschließung im Stadtteil,
Þ Angebot städtebaulich geeigneter
Erweiterungsflächen,
Þ infrastrukturelle Ausstattung,
Þ Kooperationsbereitschaft der
Eigentümer geeigneter Flächen,
nachvollziehbar darzustellen, in welchen Stadtteilen der
Handlungsbedarf (im Sinne von Baulandausweisung) relativ am größten ist und wo
geeignete Flächen für Baulandausweisung liegen, um sodann einen Fahrplan (=
Prioritätenliste) für das weitere Verfahren zur Diskussion zu stellen.
Die Notwendigkeit des zeitlich gestuften Vorgehens erwächst
in erster Linie aus dem Umstand eines dynamischen, prozesshaften Reagierens auf
den Baulandmarkt. Jegliche weitere Baulandausweisung in den Außenstadtteilen
ist vor dem Hintergrund der demografischen Kulisse nicht nur auf ihre Wirkungen
gegenüber der Gesamtstadt zu würdigen, noch wichtiger sind die
investitionslenkenden Funktionen im Zusammenhang mit der Zukunft der
historischen Ortskerne bzw. den übrigen Bestand zu werten: wer wird für den
Unterhalt der freiwerdenden Gebäude in den Ortskernen Mittel bereitstellen; wer
baut auf den weiterhin gehandelten Baulücken, wer wird in die übrigen frei
werdenden Objekte investieren?
Mit Verweis auf den Text zum Inhalt des
Flächennutzungsplanes (§ 5 (1) BauGB) wird möglichen Einwendungen entgegnet,
die dem vorgeschlagenen Verfahren der Baulandbereitstellung das Fehlen von
(städtebaulichen) Visionen unterstellen: die Baulandausweisungen erfolgen
hinsichtlich ihres Umfangs eindeutig nach voraussehbaren Bedürfnissen der
Gemeinde, so wie in den Vorlagen zum Baulandbedarf und zur Baulandentwicklung
umfassend dargestellt wurde. Genauso wird die Baulandentwicklung der
Außenstadtteile auf ihre Wechselwirkungen mit der übrigen Baulandentwicklung
(räumlicher Zusammenhang) betrachtet.
Im Beschlussvorschlag wird auch zum Ausdruck gebracht, dass
das Verfahren durch ein Controlling angereichert werden soll, damit die
Umsetzungsphase dynamisch und flexibel dem (Bauland) Markt angepasst werden
kann - anderes als bei den reaktionsträgen und starren
Gesamtentwicklungsplänen. Gleichwohl sollte die laufende Diskussion zur
Baulandbereitstellung bzw. das Verfahren an sich zum Anlass genommen werden,
die bereits 1996 beschlossene Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) zu
forcieren.
Der Flächennutzungsplan und das damit verbundene
Aufstellungsverfahren bietet neben einer hervorragenden Plattform für
umfassende Stadtentwicklungsdiskussionen auch die Möglichkeit strategische
Umsetzungsinstrumente - wie das eben beschriebene Controlling - einzusetzen.
Gerade im Zusammenhang mit der nun anstehenden, entscheidenden Phase der
Baulandausweisung für die Außenstadtteile ist es unabdingbar, bereits jetzt
(erstmals !?) darauf hinzuwirken, dass eine erfolgreiche Stadt(teil)entwicklung
sich künftig kaum mehr über rein quantitative Merkmale (neue Wohn- und
Gewerbegebiete, neue Gemeinbedarfs- und Sporteinrichtungen) wird definieren
können, sondern auf absehbare Zeit qualitative Aspekte - Bestandspflege,
Bestanderhalt, Bestandsanpassung - als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden
müssen.
Hinweis zum Verfahrensablauf:
Nach der Diskussion des
Grundsatzbeschlusses und der Prioritätenliste im Magistrat werden die
beiden Vorlagen mit den Ortsvorstehern im Bau- und Planungsausschuss sowie im
Umwelt- und Verkehrsausschuss diskutiert. Die aus diesen Diskussionen
resultierenden Anregungen werden in die Vorlage/Vorlagen eingearbeitet und
sodann dem Magistrat und den Stadtverordneten möglichst noch im 1. Halbjahr
2005 mit ähnlich lautenden Beschluss (s. oben) vorgelegt.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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