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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/0203/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Magistrat möge

 

1.            berichten, ob - und wenn welche - Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes (bisheriger Entwurfsstand) auf die städtische Verwaltung und Unternehmen, an denen die Stadt Marburg beteiligt ist, zu erwarten sind.

 

2.   im Interesse der Stadt Marburg, seiner Wirtschaft und jedes einzelnen Bürgers alle zur Verfügung stehenden Mittel und Wege (u.a. über die Kommunalen Spitzenverbände) nutzen, um alle über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinausgehenden Regelungen des Entwurfes zum Antidiskriminierungsgesetz der Bundesregierung zu verhindern.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der von der rot-grünen Bundesregierung anläßlich der unstrittig notwendigen Umsetzung von insgesamt vier EU-Richtlinien vorgelegte Gesetzentwurf wird trotz einer zwischenzeitlich erfolgten inhaltlichen Nachbesserung parteienübergreifend sehr unterschiedlich bewertet. Es werden teilweise - nach bisher bekanntem Entwurfsstand - massive Auswirkungen auf die Vertragsfreiheit befürchtet, wobei auch die Stadt Marburg wie der einzelne Bürger bspw. als Vermieter, Unternehmer (Beteiligungen) oder Arbeitgeber betroffen sein könnten. In jedem Falle sind aber die über die EU-Richtlinien hinausgehenden Regelungen im Gesetzentwurf unnötig und unverhältnismäßig sowie als kontraproduktiv auch von der Stadt Marburg abzulehnen.

 

 

 

 

 

Christian Heubel                                                            gez. Jan-Bernd Röllmann

 

 

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