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Ratsinformation
Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/0210/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der PDS/ML-Fraktion betr. Überschreitung der Grenzwerte von Luftschadstoffen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der PDS/ML-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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19.04.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
29.04.2005
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat der Stadt
Marburg wird aufgefordert zur Überwachung der Immissionssituation in Marburg
dafür Sorge zu tragen, dass alle in der EU-Rahmenrichtlinie Luftqualität
(1996/62/EG) und ihrer Tochterrichtlinien (1999/30/EG), (2000/69/EG) und
(2002/3/EG) genannten Schadstoffe, auch in Marburg kontinuierlich gemessen
werden. Falls der Messpunkt Gutenbergstraße hierfür nicht nachgerüstet werden
kann, ist der Standort für einen weiteren Messpunkt so zu wählen, dass die
Daten in einem Bereich gewonnen werden, in dem die höchsten Konzentrationen
auftreten, denen die Marburger Bevölkerung wahrscheinlich ausgesetzt sein wird.
Der Magistrat wird
beauftragt zu berichten, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um eine
Überschreitung der Werte zu verhindern und weshalb die Feinstaubwerte in 2003
die zulässige Anzahl von Grenzwertüberschreitungen dennoch erreichten.
Darüber hinaus wird der
Magistrat beauftragt, vorsorglich Maßnahmen zu planen, die bei einer
Überschreitung der Grenzwerte in Kraft treten können und über diese Planung
zeitnah zu berichten.
Sachverhalt
Begründung:
Zur Zeit wird in der
veröffentlichten Meinung heftig über Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte
von Feinstäuben in der Luft debattiert. Auch in Marburg werden die Grenzwerte
häufiger als erlaubt überschritten (hr-online vom 28.12.04). Neben Feinstäuben
führt die EU-Rahmenrichtlinie Luftqualität weitere zwölf Luftschadstoffe auf,
von denen in Marburg zur Zeit am Messpunkt Gutenbergstraße lediglich vier (SO2,
NO, NO2 und O3) gemessen werden.
Die EU-RRL-Luftqualität
schreibt unter anderem folgende Ziele fest:
- Definition und
Festlegung von Luftqualitätszielen für die Gemeinschaft im Hinblick auf die
Vermeidung, Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt;
- Verfügbarkeit von
sachdienlichen Informationen über die Luftqualität und Unterrichtung der Öffentlichkeit
hierüber, unter anderem durch Alarmschwellen;
- Erhaltung der
Luftqualität, sofern sie gut ist, und Verbesserung der Luftqualität, wenn dies
nicht der Fall ist.
Hessen wurde nach § 10 der
22. BimSchV in zwei Ballungsräume (Frankfurt und Kassel) und drei Gebiete
eingeteilt. Marburg liegt im Gebiet Mittel- und Nordhessen. Ein Blick auf die
Landkarte zeigt, dass in diesem Gebiet ländliche Strukturen vorherrschen. Um
die Ziele der EU-RRL-Luftqualität zu erreichen, ist es daher im Sinne eines vorbeugenden
Schutzes der Marburger Bevölkerung geboten, die Immissionssituation vor Ort
genauestens zu beobachten, um rechtzeitig Maßnahmen zum Erhalt und zur
Verbesserung der Luftqualität ergreifen zu können.
Gez. Astrid Kolter
Gez. Pit Metz
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