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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der PDS/ML-Fraktion - VO/0210/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 

Der Magistrat der Stadt Marburg wird aufgefordert zur Überwachung der Immissionssituation in Marburg dafür Sorge zu tragen, dass alle in der EU-Rahmenrichtlinie Luftqualität (1996/62/EG) und ihrer Tochterrichtlinien (1999/30/EG), (2000/69/EG) und (2002/3/EG) genannten Schadstoffe, auch in Marburg kontinuierlich gemessen werden. Falls der Messpunkt Gutenbergstraße hierfür nicht nachgerüstet werden kann, ist der Standort für einen weiteren Messpunkt so zu wählen, dass die Daten in einem Bereich gewonnen werden, in dem die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Marburger Bevölkerung wahrscheinlich ausgesetzt sein wird.

Der Magistrat wird beauftragt zu berichten, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um eine Überschreitung der Werte zu verhindern und weshalb die Feinstaubwerte in 2003 die zulässige Anzahl von Grenzwertüberschreitungen dennoch erreichten.

Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt, vorsorglich Maßnahmen zu planen, die bei einer Überschreitung der Grenzwerte in Kraft treten können und über diese Planung zeitnah zu berichten.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Zur Zeit wird in der veröffentlichten Meinung heftig über Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte von Feinstäuben in der Luft debattiert. Auch in Marburg werden die Grenzwerte häufiger als erlaubt überschritten (hr-online vom 28.12.04). Neben Feinstäuben führt die EU-Rahmenrichtlinie Luftqualität weitere zwölf Luftschadstoffe auf, von denen in Marburg zur Zeit am Messpunkt Gutenbergstraße lediglich vier (SO2, NO, NO2 und O3) gemessen werden.

 

Die EU-RRL-Luftqualität schreibt unter anderem folgende Ziele fest:

- Definition und Festlegung von Luftqualitätszielen für die Gemeinschaft im Hinblick auf die Vermeidung, Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt;

- Verfügbarkeit von sachdienlichen Informationen über die Luftqualität und Unterrichtung der Öffentlichkeit hierüber, unter anderem durch Alarmschwellen;

- Erhaltung der Luftqualität, sofern sie gut ist, und Verbesserung der Luftqualität, wenn dies nicht der Fall ist.

 

Hessen wurde nach § 10 der 22. BimSchV in zwei Ballungsräume (Frankfurt und Kassel) und drei Gebiete eingeteilt. Marburg liegt im Gebiet „Mittel- und Nordhessen“. Ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass in diesem Gebiet ländliche Strukturen vorherrschen. Um die Ziele der EU-RRL-Luftqualität zu erreichen, ist es daher im Sinne eines vorbeugenden Schutzes der Marburger Bevölkerung geboten, die Immissionssituation vor Ort genauestens zu beobachten, um rechtzeitig Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Luftqualität ergreifen zu können.

 

Gez. Astrid Kolter

Gez. Pit Metz

 

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