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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0211/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Ortsgerichts Marburg VI (Wehrda)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Geplant
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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29.04.2005
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.04.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
Für das Ortsgericht
Marburg VI (Wehrda) werden ein/e Ortsgerichtsvorsteher/in, zwei
Ortsgerichtsschöffen/innen (zugleich stellvertretende/r
Ortsgerichtsvorsteher/in) und ein/e Ortsgerichtschöffe/in gewählt.
Sachverhalt
Begründung:
Da die Amtszeiten des derzeitigen Ortsgerichtsvorstehers, Herrn Hans Dittmar, sowie des
stellv. Ortsgerichtsvorstehers, Herrn Jakob Opper, und des
Ortsgerichtsschöffen, Herrn Konrad Eidam, abgelaufen sind und die Amtszeit der
Ortsgerichtsschöffin und zugleich stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin,
Frau Helga Dörfler, wegen Wegzuges endete, sind nach
§ 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes Neuwahlen durchzuführen.
Hinsichtlich der Ernennung zu
Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes
enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:
- Zu
Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die
allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind.
Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
- Ortsgerichtsmitglieder
können nicht Personen sein, die
a.) ihren Wohnsitz im
Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;
b.) die Besorgung
fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
c.) als
Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.
3. Im Dienst befindliche Richter/innen sowie
Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern
ernannt werden.
4. Personen, die miteinander im 1. oder
2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht
gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die
Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des
Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf
5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65.
Lebensjahr vollendet hat.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die
Personen vorzuschlagen, auf die mehr als Hälfte der Stimmen der gesetzlichen
Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt
schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder
Handaufheben abgestimmt werden.
Mit Schreiben vom 03.02.2005 wurden alle in der
Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie der entsprechende
Ortsbeirat gebeten, entsprechende Vorschläge einzureichen.
Der Ortsbeirat Wehrda schlägt vor:
1. Für das Amt des Ortsgerichtsvorstehers:
Herrn Uwe Buckler, Lärchenweg 13,
35041 Marburg
2. Für das Amt des stellv. Ortsgerichtsvorstehers:
Herrn Tobias Müller, Im Hain 1,
35041 Marburg
3. Für das Amt des Ortsgerichtsschöffen und zugleich stellv.
Ortsgerichtsvorstehers
Herrn Heinrich Hahn, Freiherr-v.-Stein-Str. 24, 35041 Marburg und
4. Für das Amt der Ortsgerichtsschöffin
Frau Ursula Lehnert, Ernst-Lemmer-Straße 12, 35041 Marburg
Die SPD-Fraktion schlägt vor:
1. Für das Amt des Ortsgerichtsvorstehers:
Herrn Andreas Steih-Winkler, Unter
dem Gedankenspiel 54, 35041 Marburg
2. Für das Amt des stellv. Ortsgerichtsvorstehers:
Herrn Heinz Muth, Oberweg 48,
35041 Marburg
3. Für das Amt der Ortsgerichtsschöffin und zugleich stellv.
Ortsgerichtsvorsteherin
Frau Ursula Lehnert,
Ernst-Lemmer-Straße 12, 35041 Marburg
Die Marburger Bürger Liste Fraktion schlägt vor:
1. Für das Amt des Ortsgerichtsvorstehers:
Herrn Werner Meinekat, Am Mühlhof
30, 35041 Marburg
Weitere Wahlvorschläge sind weder innerhalb der gesetzten Frist
noch danach eingegangen.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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