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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0240/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Petra Baumann (Nr. 1 04/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.04.2005
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Sachverhalt
Ein klassischer und
bedeutsamer Fall einer EU-Förderung für die Stadt, in diesem Falle handelnd
durch die SEG, war die Konversion der Bundeswehrliegenschaften vor rd. 10 Jahren. Allerdings bestand dabei kein
direkter Kontakt zwischen SEG/Stadt und EU; vielmehr wurde das gesamte
Verfahren mit dem Land abgewickelt. Das Land seinerseits hatte seine
Konversionsmittel um die EU-Mittel ergänzt und mußte, nachdem die SEG die
Mittelverwendung dem Land gegenüber nachgewiesen hatte, als Land der EU
gegenüber den Verwendungsnachweis führen.
Eine so bedeutende
Förderung für ein so bedeutendes Einzelprojekt wie die Konversion hat es für
Marburg seitdem nicht wieder gegeben.
Allerdings ist auch nicht
immer erkennbar, ob in einer Förderung, die die Stadt erhält, EU-Mittel
enthalten sind. So werden z. B. manche Aktivitäten der VHS vom
Volkshochschulverband gefördert ohne daß sichtbar ist, inwieweit der Verband
die Förderung mit EU-Hilfe leistet.
Manche Versuche, eine
EU-Förderung zu erhalten, sind leider auch fehlgeschlagen, z. B. bei den
Städtepartnerschaften. Die mehr auf die beteiligten Bürger bezogene und auf die
persönliche Begegnung abgestellte Art der Partnerschaften, wie Marburg sie
praktiziert, paßt nicht so recht zu den mehr formalistischen und mit einem
Europa-bezogenen Programm zu unterlegenden Anforderungen der EU.
Bei der
Wirtschaftsförderung ist eine EU-Förderung bekanntlich nicht möglich, weil
Marburg, anders als Gießen und Wetzlar, nicht zum Ziel-II-Fördergebiet gehört.
Erfreulich ist hingegen,
daß bei dem LOS-Projekt des Fachdienstes 51 Zentrale Jugendhilfe"
EU-Mittel akquiriert werden konnten in Höhe von rd. 92.700 im Jahr 2004.
Weitere 100.000 sind in Aussicht gestellt und werden 2005 erwartet.
Das Verfahren ist
allerdings sehr aufwendig. Nach Antragstellung und Bewilligung fließen die
Mittel von der EU an den Bund, von dort an die Regiestelle LOS (eine Gesellschaft
bürgerlichen Rechts), von dort an die Stadt, von dort dann in die LOS-Projekte.
Beim Nachweis der Mittelverwendung geht der ganze Weg wieder rückwärts. Nicht
ausgeschlossen ist, daß anschließend die EU noch hier am Ort das einzelne
Mikroprojekt prüft, trotz der schon längst bescheinigten Prüfung durch das
städtische Rechnungsprüfungsamt.
Welchen bürokratischen und
personellen und damit kostenintensiven Aufwand es erfordert, von den Mitteln,
die die BRD an die EU zu zahlen hat, auf diesem Wege wieder einen Teil
zurückzuleiten, läßt sich von hier aus nicht einmal näherungsweise erahnen.
Jedenfalls fällt es
schwer, dabei nicht automatisch an Shakespeare zu denken:
Though this be madness, yet there is method in't.
(Hamlet II,2)
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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