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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0382/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt 2001
hier:Hst. 0201/9350 "Ausstattungen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Herr Arnhold
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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25.09.2001
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23.10.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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26.10.2001
|
Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
1. Gemäß
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe bei folgender Haushaltsstelle zugestimmt:
0201/9350
„Ausstattungen“ 110.000,00 DM
Die
Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle
5810/9354 „Biotopkartierung und Digitalisierung“
2. Mit
dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.
Sachverhalt
Begründung
Wegen
der beengten Situation in den Räumlichkeiten von Teilen des Amtes für
Grünflächen, Umwelt und Naturschutz, u. a. dem Umweltamt, ist im Frühjahr 2001
entschieden worden, dass verschiedenen Teile des Amtes in das Gebäude
„Universitätsstraße 4“ umziehen sollen. In dem Erdgeschoss des Gebäudes soll
zusätzlich ein der Öffentlichkeit zugänglicher Umweltladen eingerichtet werden.
Die vorhandenen Büroeinrichtungen werden weitergenutzt. Jedoch sind für die
Ausstattung der neu zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten verschiedene
zusätzliche Anschaffungen erforderlich, z. B. Schrankwände, Besprechungstisch
und –stühle, Theke und Sitzmöglichkeiten.
Erst
im Juli 2001 lag der Nutzungs- und Belegungsplan vor. Danach konnten erst die
erforderlichen Kosten für die Ausstattung ermittelt werden. Vorgesehen sind
Ausgaben für
Erdgeschoss 37.000,00 DM
1. Obergeschoss 35.000,00 DM
Schrankwände 38.000,00 DM
Gesamtbetrag 110.000,00 DM
Bei
der Aufstellung des Haushaltsplanes war dies nicht bekannt, so dass diese
Kosten nicht bei der Ermittlung des Haushaltansatzes berücksichtigt worden
sind. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind bereits verplant
und diese Ausgaben müssen überplanmäßig finanziert werden. Wegen des im
Dezember 2001 vorgesehenen Umzuges und der Lieferzeit von sechs bis acht Wochen
müssen die Mittel zum jetzigen Zeitpunkt bereitgestellt werden.
Die
Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung
stellt sich als unvorhergesehen und unabweisbar dar. Die Deckung ist
gewährleistet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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