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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0252/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie ist der Stand der Lärmschutzplanung in Marburg?

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Sachverhalt

Seit 1992 liegt in der Verwaltung ein Schallimmissionsplan vor, der z. B. die Grundlage für die Genehmigung von Zuschüssen für Schallschutzfenster ist.

 

Eine vollständige Lärmminderungsplanung gem. § 47 a Bundesimmissionsschutzgesetz liegt noch nicht vor, wird aber im Fachdienst 69 bearbeitet. Personelle und finanzielle Engpässe erlauben zur Zeit nur projektbezogene Bearbeitung von Lärmproblemen (bei Straßenumlegungen, Neubauten, Umnutzungen von Gebäuden etc.).

 

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