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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0261/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ab welcher Schülerzahl gilt ein Schulbus als überfüllt?

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Sachverhalt

Wir nehmen an, dass die Fragestellerin sich nach der Auslastung der Linienbusse im Rahmen der integrierten Schülerbeförderung während der Spitzenzeiten am Morgen und am Mittag erkundigt. Ein Bus gilt nach der gesetzlichen Vorschrift dann als überfüllt, wenn die am vorderen Zielfilmkasten innen oben ausgewiesenen Sitz- und Stehplatzzahlen überschritten sind.

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