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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0269/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

  1. Das der Stadt Marburg von einer Marburger Bürgerin hinterlassene Vermögen wird i.H.v. 240.000 EUR an die „STIFTUNG HEILIGE ELISABETH“ als Zustiftung i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 2 der Stiftungsverfassung weiter gereicht.

 

  1. Das nach Abwicklung aller Forderungen und Verbindlichkeiten verbleibende Restvermögen wird ebenfalls an die „STIFTUNG HEILIGE ELISABETH“ als Spende zur Verwendung im Sinne des Stiftungszwecks weiter gereicht.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Eine Marburger Bürgerin, die im November letzten Jahres verstorben ist, hatte in ihrem Testament die Stadt Marburg als Alleinerbin eingesetzt. Mit dieser Erbschaft war ein Vermächtnis verbunden, das die Bestattungskosten und die Grabpflege des Familiengrabes beinhaltete. Weitere Auflagen oder Bedingungen bezüglich der Verwendung des hinterlassenen Vermögens waren von der Erblasserin nicht verfügt worden. Nachdem fast alle Verbindlichkeiten und mit dem Erbe verbundenen finanziellen Regelungen abgewickelt worden sind, ist nunmehr über die Verwendung des verbleibenden Nachlasses zu entscheiden.

 

Vorgeschlagen wird hiermit eine Zustiftung an die „STIFTUNG HEILIGE ELISABETH“, die gemeinsam von der Stadt Marburg und dem Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden in Marburg im März 2004 gegründet und im Mai 2004 von der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Gießen genehmigt wurde. Sowohl die Kirche als auch die Stadt Marburg haben jeweils ein Grundkapital i.H.v. 50.000 EUR, insg. also 100.000 EUR, bereit gestellt. Damit die Stiftung in die Lage versetzt wird, die mit dem Stiftungszweck verbundenen Aufgaben verstärkt realisieren zu können, soll das hinterlassene Vermögen i.H.v. 240.000 EUR als Zustiftung seitens der Stadt Marburg eingebracht werden. Damit würde sich somit das Stiftungskapital auf insg. 340.000 EUR erhöhen.

 

Da noch einige wenige Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Nachlass offen stehen, wird ein verbleibender Vermögensteil i.H.v. rd. 5.000 EUR zunächst zurück gehalten; der am Ende des Jahres noch zur Verfügung stehende Restbetrag wird dann als Spende an die Stiftung ausgezahlt.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller                         Egon Vaupel                                     Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                 Bürgermeister                                                Stadtrat

 

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