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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0269/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung einer Erbschaft gegenüber der Stadt Marburg als Zustiftung zur "STIFTUNG HEILIGE ELISABETH"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.05.2005
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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20.05.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:
- Das der Stadt Marburg von einer Marburger
Bürgerin hinterlassene Vermögen wird i.H.v. 240.000 EUR an die STIFTUNG
HEILIGE ELISABETH als Zustiftung i.S.d. §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 2 der
Stiftungsverfassung weiter gereicht.
- Das nach Abwicklung aller Forderungen und
Verbindlichkeiten verbleibende Restvermögen wird ebenfalls an die
STIFTUNG HEILIGE ELISABETH als Spende zur Verwendung im Sinne des
Stiftungszwecks weiter gereicht.
Sachverhalt
Begründung:
Eine Marburger Bürgerin, die im November letzten Jahres
verstorben ist, hatte in ihrem Testament die Stadt Marburg als Alleinerbin
eingesetzt. Mit dieser Erbschaft war ein Vermächtnis verbunden, das die
Bestattungskosten und die Grabpflege des Familiengrabes beinhaltete. Weitere
Auflagen oder Bedingungen bezüglich der Verwendung des hinterlassenen Vermögens
waren von der Erblasserin nicht verfügt worden. Nachdem fast alle
Verbindlichkeiten und mit dem Erbe verbundenen finanziellen Regelungen
abgewickelt worden sind, ist nunmehr über die Verwendung des verbleibenden
Nachlasses zu entscheiden.
Vorgeschlagen wird hiermit eine Zustiftung an die STIFTUNG
HEILIGE ELISABETH, die gemeinsam von der Stadt Marburg und dem Gesamtverband
der Evangelischen Kirchengemeinden in Marburg im März 2004 gegründet und im Mai
2004 von der Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Gießen genehmigt wurde.
Sowohl die Kirche als auch die Stadt Marburg haben jeweils ein Grundkapital
i.H.v. 50.000 EUR, insg. also 100.000 EUR, bereit gestellt. Damit die Stiftung
in die Lage versetzt wird, die mit dem Stiftungszweck verbundenen Aufgaben
verstärkt realisieren zu können, soll das hinterlassene Vermögen i.H.v. 240.000
EUR als Zustiftung seitens der Stadt Marburg eingebracht werden. Damit würde
sich somit das Stiftungskapital auf insg. 340.000 EUR erhöhen.
Da noch einige wenige Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Nachlass offen stehen, wird ein verbleibender Vermögensteil i.H.v. rd. 5.000 EUR zunächst zurück gehalten; der am Ende des Jahres noch zur Verfügung stehende Restbetrag wird dann als Spende an die Stiftung ausgezahlt.
Dietrich Möller Egon
Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
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