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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0270/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolter (Nr. 24 04/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
|
29.04.2005
|
Sachverhalt
Zur
Dresdner Fachtagung Innovation Kommunal am 2. Februar 2005 kann von Seiten
der SWM leider keine Stellungnahme abgegeben werden, da wir an der
Veranstaltung weder teilgenommen haben, noch liegen uns zu dieser Fachtagung
irgendwelche Ergebnisniederschriften vor.
Zum
EuGH-Urteil vom 11.02.05: Die Entscheidung am 11.02.05 des EuGH schränkt
unseres Erachtens den Handlungsspielraum für die Zusammenarbeit der
öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen ein. Dreh- und Angelpunkt ist der
gesetzliche Ausnahmetatbestand des §10 der Vergabeverordnung für verbundene
Unternehmen im Sektorenbereich.
Nach
unserem jetzigen Kenntnisstand ist demnach eine Inhouse-Vergabe ohne
vorhergehende Ausschreibung von Verkehrsleistungen durch die Stadt Marburg nur
dann vergaberechtlich zulässig, wenn der Auftraggeber gleichzeitig alle
gesellschaftlichen Anteile hielte. Die Beteiligung privater Partner an einem
verbundenen Unternehmen, wie in unserem Fall mit einer privaten
Minderheitsbeteiligung von 10 % bei der MaBuS GmbH, würde das Public Privat
Partnership (PPP) in Frage stellen; mit der Folge einer Renaissance der
Rekommunalisierung einst ausgegliederter Leistungen. Der in diesem Zusammenhang
im Tarifbezirk vom Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen vorbereitete
Spartentarifvertrag könnte dann dazu eine gute Basis bilden.
Inwieweit
allerdings der Ausnahmetatbestand den Sektorenbereich Verkehr grundsätzlich einschließt,
ist noch zu prüfen und auf seine konkrete Validität hin zu untersuchen. Auf
jeden Fall besteht Rechtsschutz für das in 2001 gewählte Verfahren mit der
Auferlegung der Verkehrsleistung auf Basis eines Verkehrsvertrages an die SWM
durch die Stadt.
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