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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0300/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore Gottschlich (Nr. 10 05/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
20.05.2005
|
Beschlussvorschlag
In der
Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2005 wurde zwar der CDU-Antrag abgelehnt,
dass sich Marburg auch bei dem Modellprojekt Bildungs- und Erziehungsplan'
bewerben soll, dennoch sagte der Jugenddezernent Unterstützung zu, wenn sich
ein Kindergarten und eine Schule bewerben wolle. Haben eine oder mehrere
Einrichtungen bzw. Schulen Interesse gezeigt und die entsprechende Unterstützung
erfahren?
Sachverhalt
Die
Bewerbung für die Erprobungsphase des Entwurfs des Hessischen Bildungs- und
Erziehungsplanes ist abhängig von dem Tandemgedanken.
Bewerben
können sich nur jeweils eine Grundschule und eine Tageseinrichtung im Verbund.
Dies
bedeutet im Vorfeld eine eingehende Diskussion zwischen den beiden
Institutionen.
Diese
Absprachen müssen erst noch erfolgen, da den Grundschulen der Entwurf des BEP
erst jetzt vorliegt.
Eine
Kooperation zwischen allen Tageseinrichtungen der Stadt Marburg und den
Grundschulen wurde seitens des Fachdienstes Kinderbetreuung und des Staatlichen
Schulamtes in Form von gemeinsamen Veranstaltungen initiiert. Auf einer der
letzten Veranstaltungen wurde die Tandembewerbung für die Erprobungsphase des
BEP angesprochen. Einige Tageseinrichtungen und Grundschulen zeigten sich sehr
interessiert an einer Bewerbung.
Die
interessierten Einrichtungen werden seitens des Fachdienstes Kinderbetreuung in
Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt in der Weise unterstützt, dass ein
gemeinsamer Termin vereinbart wird, um die Schwerpunkte herauszuarbeiten und
abzusprechen. Die Bewerbungsfrist vom 20.05.2005 wurde um 14 Tage verschoben,
da vielen Trägern aus anderen hessischen Kommunen die Bewerbungsfrist zu
kurzfristig erschien, um die notwendigen Absprachen zwischen Tageseinrichtungen
und Grundschule treffen zu können.
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