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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0313/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordnete Gerlinde Schwebel (Nr. 5 05/2005)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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20.05.2005
|
Beschlussvorschlag
Warum
sind die Hauseigentümer der Oberstadt nicht schon vor Jahren in geeigneter Form
darauf hingewiesen worden, dass mit Auslauf des Sanierungsgebiets Oberstadt zum
Teil erhebliche Beträge als Ausgleich zu zahlen sein würden (Wertsteigerung der
Objekte), sodass die Betroffenen hätten Rücklagen bilden können?
Sachverhalt
1.
Presseinformationen
- Mit Einleitung des
Erhebungsverfahrens für die Ausgleichsbeträge in den Sanierungsgebieten „Nordwestliche
Oberstadt“ und „Weidenhausen“ wurde bereits im Mai 2000 ein Pressegespräch zur
umfassenden Information der Bürger über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen
durchgeführt (Zeitplan, Verfahren, mögliche Kosten –z.B. bis zu 124 DM pro
Quadratmeter Grundstücksfläche in Geschäftslagen). Die entsprechenden
Presseartikel wurden in der Oberhessischen Presse 12.05.2000, der Neuen
Marburger Zeitung am 13.05.2000, der MAZ am 17.05.2000 sowie in der
Juni-Ausgabe 2000 von „Studier mal Marburg“ veröffentlicht.
- Weitere ausführliche
Presseinformationen zu den zu zahlenden Ausgleichsbeträgen erfolgten in der
Oberhessischen Presse am 16.06.2001 und am 29.10.2001 sowie in der
September-Ausgabe 2001 von „Studier mal Marburg“.
- Im Zuge einer 11teiligen Artikelserie
in der Oberhessischen Presse zu „30 Jahre Altstadtsanierung Marburg“ (August –
November 2002) widmete sich der Artikel vom 19.11.2002 nochmals ausschließlich
dem Thema Ausgleichsbeträge.
2.
Sanierungsberatung
- Alle Eigentümer wurden im Rahmen der
Sanierungsberatung von Anfang an immer wieder auf die mit dem Ende der
Sanierung fällig werdenen Ausgleichsbeträge hingewiesen.
3.
Sanierungsvermerk
- Jeder Eigentümer im Sanierungsgebiet
hat einen sogenannten „Sanierungsvermerk“ im Grundbuch stehen, der ihn darüber
informiert, dass sein Grundstück im Sanierungegbiet liegt und damit bestimmte
Auflagen und Bedingungen verbunden sind, u.a. auch der Ausgleichsbetrag. Ein
entsprechendes Informationsblatt wurde durch das Sanierungsbüro erarbeitet und
ist dort erhältlich.
4.
Bürgerbeteiligung
- Im Rahmen der Anwohnerbeteiligung
bei Straßenbaumaßnahmen im Sanierungsgebiet wurde ebenfalls regelmäßig auf die
anstelle der Erschließungsbeiträge fällig werdenden Ausgleichsbeträge
hingewiesen.
5.
Tilgungsdarlehen
- Bei besonderen Härtefällen besteht
im übrigen die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag in ein Tilgungsdarlehen
umzuwandeln.
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