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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0318/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

 

1.             aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2005 zu beschließen:

 

 

I. Nachtragshaushaltssatzung

der Universitätsstadt Marburg

für das Haushaltsjahr

2 0 0 5

 

 

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I. S. 229), hat die Stadtverordnetenversammlung am                          folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

 

€

vermindert

um

€

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

€

auf nunmehr

festgesetzt

€

 

 

 

 

 

a) im Verwaltungs-

    haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

113.200

11.190.200

148.927.000

137.850.000

   die Ausgaben

1.101.275

4.428.275

148.927.000

145.600.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) im Vermögens-

    haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

4.387.779

3.095.779

30.580.000

31.872.000

   die Ausgaben

1.317.000

25.000

30.580.000

31.872.000

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.526.351 € um 3.954.779 € erhöht und damit auf 8.481.130 € neu festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (A) i. H. von 779.000 € und aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.020.300 € enthalten.

 

 

§ 3

 

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

 

 

§ 5

 

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

 

§ 6

 

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

 

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.

 

 

§ 8

Sperren

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.

 

 

§ 9

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2004 werden nicht geändert.

 

 

§ 10

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.

 

Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

 

 

2.         das für 2005 an den Nachtrag angepasste Investitionsprogramm 2004 bis 2008 zu beschließen,

 

 

3.         den vom Magistrat vorgelegten Finanzplan 2004 bis 2008 zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits im März 2005 davon Kenntnis genommen, dass die Haushaltssituation sich auf der Einnahmeseite seit Jahresanfang signifikant verschlechtert hat. Seitdem ist keine spürbare Besserung eingetreten.

 

Deshalb soll auf die Situation mit einem Nachtragshaushalt reagiert werden.

 

Dabei wurden auch Investitionsprogramm und Finanzplan an die Gegebenheiten, darunter z. B. die Steuerschätzung vom Mai 2005, angepasst.

 

Notwendigkeit, Art und Inhalt des Nachtrages sind in seinem Druckstück eingehend erläutert.

 

Auf die von der HGO vorgegebene Verpflichtung, bei einem defizitären Haushalt ein Konsolidierungskonzept vorzulegen, das zumindest mittelfristig den Haushaltsausgleich wieder herstellt, wird besonders hingewiesen. Ohne ein solches Konzept ist ein defizitärer Haushalt nicht genehmigungsfähig.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

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