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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0318/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2005
hier: Erlass der I. Nachtragshaushaltssatzung 2005 gemäß § 98 HGO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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24.06.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
1. aufgrund der §§ 94 ff. HGO folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2005 zu beschließen:
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Universitätsstadt Marburg
für das Haushaltsjahr
2 0 0 5
Aufgrund des § 98 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142
ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I. S. 229), hat
die Stadtverordnetenversammlung am folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher |
auf nunmehr festgesetzt |
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a) im
Verwaltungs- haushalt |
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die Einnahmen |
113.200 |
11.190.200 |
148.927.000 |
137.850.000 |
die Ausgaben |
1.101.275 |
4.428.275 |
148.927.000 |
145.600.000 |
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b) im
Vermögens- haushalt |
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die Einnahmen |
4.387.779 |
3.095.779 |
30.580.000 |
31.872.000 |
die Ausgaben |
1.317.000 |
25.000 |
30.580.000 |
31.872.000 |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.526.351 um 3.954.779 erhöht und damit auf 8.481.130 neu festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (A) i. H. von 779.000 und aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.020.300 enthalten.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der
Kassenkredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht
geändert.
§ 6
Der bisherige Stellenplan wird nicht
geändert.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Festsetzungen aus der
Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
17. Dezember 2004 werden nicht geändert.
§ 8
Sperren
Die Festsetzungen aus der
Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
17. Dezember 2004 werden nicht geändert.
§ 9
Kredite vom Kapitalmarkt
Die Festsetzungen aus der
Haushaltssatzung 2005 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
17. Dezember 2004 werden nicht geändert.
§ 10
Besondere Bestimmungen zum
Stellenplan
Die Besetzung von neuen bzw. frei
werdenden Stellen wird gesperrt.
Freigabe erfolgt durch den Magistrat
nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.
Die bereits getroffenen
Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.
2. das für 2005 an den Nachtrag angepasste
Investitionsprogramm 2004 bis 2008 zu beschließen,
3. den vom
Magistrat vorgelegten Finanzplan 2004 bis 2008 zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits im März 2005
davon Kenntnis genommen, dass die Haushaltssituation sich auf der Einnahmeseite
seit Jahresanfang signifikant verschlechtert hat. Seitdem ist keine spürbare
Besserung eingetreten.
Deshalb soll auf die Situation mit einem Nachtragshaushalt
reagiert werden.
Dabei wurden auch Investitionsprogramm und Finanzplan an die
Gegebenheiten, darunter z. B. die Steuerschätzung vom Mai 2005, angepasst.
Notwendigkeit, Art und Inhalt des Nachtrages sind in seinem
Druckstück eingehend erläutert.
Auf die von der HGO vorgegebene Verpflichtung, bei einem
defizitären Haushalt ein Konsolidierungskonzept vorzulegen, das zumindest
mittelfristig den Haushaltsausgleich wieder herstellt, wird besonders
hingewiesen. Ohne ein solches Konzept ist ein defizitärer Haushalt nicht
genehmigungsfähig.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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