Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0334/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in den Außenstadtteilen
- Prioritätenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
14.06.2005
| |||
|
12.07.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
15.06.2005
| |||
|
13.07.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
24.06.2005
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1. Der zeitliche Ablauf künftiger Baulandausweisungen in den Außenstadtteilen orientiert sich an der Anlage Prioritätenliste (Punkt 4).
2. Der
Umsetzungsprozess ist, genauso wie die mit der Prioritätenliste verbundenen
Zielsetzungen, im Sinne einer Erfolgskontrolle zu dokumentieren.
Sachverhalt
Begründung:
Der intensive Diskussionsprozess zwischen Magistrat und
Ortsbeiräten läuft bereits seit September 2002. Einzelne Zwischenergebnisse
dieser, den aktuell anstehenden Beschlüssen vorangegangenen Planungsphase sind
bisher - zumindest formell - dem Magistrat und den Fachausschüssen zur Kenntnis
gegeben worden. Deshalb wird im Rahmen dieser Vorlage der entscheidende Text
(Magistratsvorlage vom 5. Juli 2004) für das generelle räumliche
Verteilungsmuster künftiger Baugebiete zwischen den Außenstadtteilen und dem verstädtertem
Bereich (Kernstadt, Cappel, Marbach, Ockershausen, Wehrda) mit als Anlage
beigefügt. Ebenso ist der Vorlagentext vom 29. März 2005 zur Bauleitplanung in
den Außenstadtteilen; Prioritätenliste folgend mit dargestellt, weil dieser
alle Stadtverordneten mit dem Thema und dem Entstehungsprozess vertraut macht.
(Begründung - Vorlage vom 29. März 2005)
Die Vorlage steht in Kontinuität und
im inhaltlichen Zusammenhang mit folgenden Vorlagen/Beschlüssen sowie
vorangegangenen Abstimmungsgesprächen:
Þ Runder Tisch zwischen Magistrat
und Ortsvorstehern zum Thema Baulandausweisung in den Außenstadtteilen (Sept.
2002, Sept. 2004);
Þ Stadtverordnetenvorlage zur
Bevölkerungsentwicklung und künftigem Wohnungsbedarf (Mai 2003);
Þ Magistratsvorlage (verteilt an alle
Bauausschussmitglieder) zur Baulandsituation und
-bereitstellung in den Außenstadtteilen
(Juli 2004);
Þ Stadtverordnetenvorlage zum
demografischen Wandel der Marburger Bevölkerung
(Okt. 2004).
Eingangs dieser Vorlage wird in Erinnerung gerufen, dass für den künftigen Baulandbedarf nicht mehr eine zahlenmäßig steigende Einwohnerzahl der bestimmende Faktor, sondern die Entwicklung der Haushaltszahlen entscheidend für den Umstand ist, weiterhin Baulandangebote der anhaltenden Nachfrage gegenüber zu stellen. Die Annahme steigender Haushaltszahlen - bei stagnierender bzw. leicht abnehmender Einwohnerzahl im Umkehrschluss die Folge sinkender Haushaltsgrößen - zieht sich wie ein roter Faden durch alle Bundes- und Länderprognosen.
Nachdem in Marburg die aktuelle durchschnittliche Haushaltsgröße ohnehin weit über dem Durchschnitt Hessens liegt (MR: 2001 bei 2,56 EW/HH; Hessen: 2003 bei 2,15 EW/HH) ist es alles andere als wahrscheinlich, dass der laufende Prozess schrumpfender Haushaltsgrößen gerade vor Marburg (Oberzentrum!) Halt macht, wie von verschiedenen Seiten immer wieder betont wird (u. a. im Zusammenhang mit der Entwicklung des ZSP-Geländes). Im Gegenteil, diesen Prozess sich zu verschließen und keine diversifizierende Baulandangebote dem Nachfragermarkt zur Verfügung zu stellen, hieße den Wohnstandort Marburg nachhaltig zu schädigen, da verengte Marktverhältnisse und die damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Mieten bzw. Baulandpreise auf sämtliche Nachfragesegmente abstoßend wirken.
In Erinnerung wird auch gerufen,
dass für die räumliche Verteilung der weiterhin notwendigen Baulandangebote
über das Stadtgebiet in erster Linie die Wohnpräferenzen von
Wohnungsmarktteilsegmenten (freistehendes Häuschen im Grünen) und der
politische Wille verantwortlich sind - unter rein städtebaulichen und
stadtökonomischen Aspekten sind verdichtete Wohnungsangebote in der Kernstadt
bzw. im verstädterten Bereich (Kernstadt, Cappel, Marbach, Ockershausen,
Wehrda) insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung
eindeutig zu bevorzugen. Im Sept. 2004 wurde jedoch zwischen den Ortsvorstehern
und dem Magistrat quasi als Kompromiss vereinbart, dass auch durch den Umfang
der anstehenden Baulandgebote für die Außenstadtteile das Einwohnerverhältnis
zwischen dem verstädterten Bereich und den Außenstadtteilen (5 : 1) insgesamt
nicht wesentlich verändert werden soll. Vereinbart wurde auch, dass die
Ausweisung neuen Baulandes in den Außenstadtteilen zeitlich gestuft, orientiert
an einer Prioritätenliste, umgesetzt werden soll. Entsprechend den in der
Magistratsvorlage vom Juli 2004 (s. oben) getroffenen Annahmen stehen für die
nächsten 10 bis 15 Jahre maximal zwischen 120-200 Bauplätze in den neu
auszuweisenden Baugebieten sämtlicher Außenstadtteile insgesamt zur Verteilung
an.
Prioritätenliste mag zunächst neu klingen; lässt man
jedoch die Baulandausweisungen der letzten Jahrzehnte Revue passieren, wird
sehr schnell deutlich, dass eine zeitlich gestufte Baulandausweisung schon
immer der Regelfall war. Neu ist lediglich, dass die zeitliche Reihenfolge nach
nachvollziehbaren Kriterien und im Zusammenhang mit städtebaulichen und infrastrukturellen
Aspekten gebracht und entsprechend organisiert wird.
Im Zuge der Anlage zu dieser Vorlage
wird versucht anhand der Kriterien
Þ Baulandsituation
im Stadtteil,
Þ Zeitpunkt
der letzten Baugebietserschließung im Stadtteil,
Þ Angebot
städtebaulich geeigneter Erweiterungsflächen,
Þ infrastrukturelle
Ausstattung,
Þ Kooperationsbereitschaft
der Eigentümer geeigneter Flächen,
nachvollziehbar darzustellen, in welchen Stadtteilen der Handlungsbedarf (im Sinne von Baulandausweisung) relativ am größten ist und wo geeignete Flächen für Baulandausweisung liegen, um sodann einen Fahrplan (= Prioritätenliste) für das weitere Verfahren zur Diskussion zu stellen.
Die Notwendigkeit des zeitlich
gestuften Vorgehens erwächst in erster Linie aus dem Umstand eines dynamischen,
prozesshaften Reagierens auf den Baulandmarkt.
Jegliche weitere Baulandausweisung in den Außenstadtteilen ist vor dem Hintergrund der demografischen Kulisse nicht nur auf ihre Wirkungen gegenüber der Gesamtstadt zu würdigen, noch wichtiger sind die investitionslenkenden Funktionen im Zusammenhang mit der Zukunft der historischen Ortskerne bzw. den übrigen Bestand zu werten: wer wird für den Unterhalt der freiwerdenden Gebäude in den Ortskernen Mittel bereitstellen; wer baut auf den weiterhin gehandelten Baulücken, wer wird in die übrigen frei werdenden Objekte investieren?
Mit Verweis auf den Text zum Inhalt
des Flächennutzungsplanes (§ 5 (1) BauGB) wird möglichen Einwendungen
entgegnet, die dem vorgeschlagenen Verfahren der Baulandbereitstellung das
Fehlen von (städtebaulichen) Visionen unterstellen: die Baulandausweisungen
erfolgen hinsichtlich ihres Umfangs eindeutig nach voraussehbaren Bedürfnissen
der Gemeinde, so wie in den Vorlagen zum Baulandbedarf und zur
Baulandentwicklung umfassend dargestellt wurde. Genauso wird die
Baulandentwicklung der Außenstadtteile auf ihre Wechselwirkungen mit der
übrigen Baulandentwicklung (räumlicher Zusammenhang) betrachtet.
Im Beschlussvorschlag wird auch zum
Ausdruck gebracht, dass das Verfahren durch ein Controlling angereichert werden
soll, damit die Umsetzungsphase dynamisch und flexibel dem (Bauland) Markt
angepasst werden kann - anderes als bei den reaktionsträgen und starren
Gesamtentwicklungsplänen. Gleichwohl sollte die laufende Diskussion zur
Baulandbereitstellung bzw. das Verfahren an sich zum Anlass genommen werden, die
bereits 1996 beschlossene Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) zu
forcieren.
Der Flächennutzungsplan und das damit verbundene Aufstellungsverfahren bietet neben einer hervorragenden Plattform für umfassende Stadtentwicklungsdiskussionen auch die Möglichkeit strategische Umsetzungsinstrumente - wie das eben beschriebene Controlling - einzusetzen. Gerade im Zusammenhang mit der nun anstehenden, entscheidenden Phase der Baulandausweisung für die Außenstadtteile ist es unabdingbar, bereits jetzt (erstmals !?) darauf hinzuwirken, dass eine erfolgreiche Stadt(teil)entwicklung sich künftig kaum mehr über rein quantitative Merkmale (neue Wohn- und Gewerbegebiete, neue Gemeinbedarfs- und Sporteinrichtungen) wird definieren können, sondern auf absehbare Zeit qualitative Aspekte - Bestandspflege, Bestanderhalt, Bestandsanpassung - als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden müssen.
In der Magistratssitzung vom 18. April 2004, in den beiden
Ausschusssitzungen zu Umwelt und Verkehr sowie Bauen und Planen am 19. bzw. 20.
April 2005 wurde jeweils darauf hingewiesen, dass bis Ende Mai 2005 eine
informelle Anhörung/Diskussion der Vorlagen zur Baulandentwicklung in den
Außenstadtteilen mit den Ortsvorstehern (3. Runder Tisch mit Ortsvorstehern
am 19. April 2005; Protokoll als Anlage) bzw. in den Ortsbeiräten stattfindet.
Erst im Anschluss daran sollen, unter Würdigung der Anregungen, die
entsprechenden Beschlüsse gefasst werden.
Bis zum 3. Juni 2005 gingen von zehn Außenstadtteilen
Stellungnahmen ein; zudem ist vom Stadtteil Moischt bekannt (Teilnahme der
Verwaltung an der Ortsbeiratssitzung zum Thema), dass keine Anregungen geäußert
werden. Von den übrigen 4 Stadtteilen wurden im Verlauf des bisherigen
Verfahrens weder grundsätzliche Bedenken noch Anregungen geäußert.
Die eingegangenen Stellungnahmen spiegeln im Wesentlichen
den vergangenen Diskussionsprozess wider und sind zum weit überwiegenden Teil
zustimmend. Sowohl das vorgeschlagene Verfahren (Prioritätenliste) als auch die
Kombination mit einem Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der gemeinsam
entwickelten Zielsetzungen (zeitnahe Bereitstellung, Vorrang für Einheimische,
Kostenneutralität) wird von allen Beteiligten unterstützt.
Da jedoch einzelne Stadtteile (Protokolle der
Ortsbeiratssitzungen als Anlage) anregen, nicht nur die im Zuge der
Baulandanalyse herausgearbeitete Vorzugsvariante zu entwickeln, sondern
möglichst mehrere der untersuchten Alternativen, bedarf es hier einer
Klarstellung. Die im Zuge der Baulandanalyse untersuchten Alternativen beschränken
sich auf bisher an anderer Stelle (z. B. Landschaftsplanverfahren)
andiskutierte Flächen bzw. von Bürgern/Ortsbeiräten beantragte Flächen. Vor dem
Hintergrund der Aufgabenstellung - maximal 120 - 200 Bauplätze in den
Außenstadtteilen auszuweisen - und lokaler Gegebenheiten werden im Zuge dieses
Verfahrensschrittes Vorschläge zur räumlichen Ausdehnung dargestellt, die
zunächst einmal nur für diesen Schritt dimensioniert sind. Bevor also die Wahl
auf weitere untersuchte Flächen in den Stadtteilen fällt, muss geprüft werden,
ob perspektivisch nicht eine erneute Erweiterung der Vorzugsvariante die
richtige Lösung ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist und bleibt es vorrangiges Ziel,
zunächst einen Standort in den jeweiligen Stadtteilen in die Umsetzung
zu bringen.
In diesem Kontext wird auch die Anregung Ginseldorfs auf
eine Höherstufung Ginseldorfs behandelt. Sollte sich in einem höher gestuften
Stadtteil herausstellen, dass keine kooperationswilligen Eigentümer anzutreffen
sind, tritt ohnehin der Fall ein, dass niedriger gestufte Stadtteile zeitnäher
an die Reihe kommen. Allerdings sollte vor dem Hintergrund der lokalen
Baulandsituation, der vor relativ kurzer Zeit stattgefundenen
Baulandausweisungen und des Fehlens verschiedener Infrastruktureinrichtungen
von dem insgesamt als stimmig empfundenen Gesamtkonzept nicht abgewichen
werden.
Unter Punkt 2 der Prioritätenliste - städtebaulich-landschaftsplanerische Eignung/Baulandanalyse - wurden gegenüber der Ursprungsvorlage einige Anpassungen infolge der eingegangenen Anregungen vorgenommen, ohne jedoch zu einer Änderung des Ergebnisses zu führen.
Die Änderungen im Einzelnen:
Stadtteil Moischt " Grundschule
Wittelsberg
Stadtteil Ronhausen (Am alten Rasen)
Stadtteil Haddamshausen (Lippersbach) " jeweils Klarstellungen im Zusammenhang
Stadtteil Wehrshausen (Aufm Gebrande) mit vorhandenem Straßenausbau
Stadtteil
Dagobertshausen (West) " Eigentümer
ist kooperationsbereit und kann Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen
Nach Beschlussfassung beginnen in den in Priorität 1
eingestuften Stadtteilen die Verhandlungen zwischen Verwaltung (FD 60, 61),
Ortsvorstehern und Eigentümern über die weiteren Modalitäten zur zielorientierten
Baulandabwicklung.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
Anlagen
Ø Fachausschussvorlage
Baulandbereitstellung in den Außenstadtteilen, Prioritätenliste vom 18./19.
April 2005 (Anlage 1)
Ø Protokoll
des 3. Runden Tisches zwischen Magistrat und Ortsvorstehern (Anlage 2)
Ø 4
Protokolle von Ortsbeiratssitzungen (Anlage 3)
Ø Magistratsvorlage Baulandsituation und Baulandbereitstellung in den Außenstadtteilen vom 5. Juli 2004 (Anlage 4)
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen