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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0379/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Durch die Presse wurde vor kurzem bekannt, dass demnächst in Wehrda ein Bordell geöffnet wird, was mit der vorhandenen Rechtssprechung in Einklang steht. Ist der Magistrat in der Lage, dieses Bordell so zu überwachen, dass Frauenhandel und Gewalt gegen Frauen ausgeschlossen werden können, oder müssen die Marburgerinnen damit leben, dass die Stadt Gewerbesteuern erheben, die durch Einkünfte aus Menschenhandel und Ausbeutung von Frauen entstanden sind?

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Sachverhalt

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird in enger Zusammenarbeit mit der Polizei mit allen rechtlichen Mitteln - insbesondere durch häufige Kontrollen - überwacht.

 

Der Ausschluss jeglicher krimineller Energie kann wie auch in vielen anderen Bereichen bei dem Betreiben eines Bordells nicht ausgeschlossen werden.

 

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